Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kommt es aktuell häufig zu Arbeitsausfällen. Doch wer muss finanziell für Fehlzeiten der Arbeitnehmer aufkommen? TAXMARO fasst für Sie zusammen, was Sie als Arbeitgeber in den unterschiedlichen Konstellationen beachten müssen.
Kontaktbeschränkungen am Arbeitsplatz tragen wesentlich zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus bei. Mit der SARS-CoV-2-Verordnung werden nun konkrete Regelungen zum Homeofficeangebot in Betrieben umgesetzt. Die Verordnung tritt am 27.01.2021 in Kraft und gilt bis 15.03.2021. Was genau die Verordnung für Sie als Arbeitgeber bedeutet, haben wir zusammengefasst.
TAXMARO klärt die wichtigsten Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus.
In vielen Firmen unterstützen Familienangehörige den Betriebsablauf. Dies kann von gelegentlichen Aushilfstätigkeiten bis hin zu einer vollwertigen Beschäftigung reichen. Was es bei mitarbeitenden Familienangehörigen zu beachten gilt und welche Risiken bestehen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.
Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung das Programm "Ausbildungsplätze sichern" auf den Weg gebracht. Das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und bietet unterschiedliche Förderungen an.
Wir fassen die wichtigsten Informationen zur Mitarbeiterentsendung ins Vereinigte Königreich zusammen.
Am 22. April 2020 wurde vom Koalitionsausschuss eine Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen durch Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit sollen die aktuell ca. 700.000 Betriebe unterstützt werden, die sich derzeit in der Kurzarbeit befinden. Folgende Regelungen wurden beschlossen:
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich in seinem Treffen am 23.04.2020 darauf geeinigt, weitere Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene der Corona-Krise auf den Weg zu bringen. Im Einzelnen wurden beschlossen:
Das Bundesministerium für Finanzen hat beschlossen, dass in der Corona-Krise Sonderzahlungen an Mitarbeiter bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Dies gilt für alle Leistungen im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020.
TAXMARO klärt die wichtigsten Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus.
Die Bundesregierung plant, den Bürgern während der Corona-Krise den Zugang zu Grundsicherungssystemen zu erleichtern. Damit sollen vor allem Familien mit geringem Einkommen und Selbstständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten unterstützt werden.
Der Entwurf wird aktuell durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und soll bereits kommenden Sonntag (29. März 2020) in Kraft treten. TAXMARO fasst vorab die wichtigsten Neuerungen zusammen. Den kompletten Referentenentwurf finden Sie hier.
Die Kurzarbeit stellt für viele Unternehmen aktuell ein wichtiges und unverzichtbares Hilfsmittel dar, um die finanziellen Einbußen der Corona-Krise abzumildern. Bei der konkreten Anwendung und im Dialog mit den Mitarbeitern ergeben sich eine Vielzahl von praxisbezogenen Fragen. Die häufigsten Fragen fasst TAXMARO für Sie zusammen.
TAXMARO klärt die wichtigsten Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus.
TAXMARO klärt die wichtigsten Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus.
In der aktuell angespannten wirtschaftlichen Situation stehen Unternehmen kurz- und mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Die wesentlichen aktuellen sowie zukünftig geplanten Maßnahmen haben wir für Sie zusammengefasst.
Kurzarbeit kann die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abfedern. Im Eilverfahren wurden am 13.03.2020 vom Bundestag wesentliche Erleichterungen für das Antragsverfahren beschlossen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
Selbstständige sind grundsätzlich in der eigenen Verantwortung, wenn Aufträge ausfallen oder wegbleiben. Die Handhabe hängt von der jeweiligen Situation ab.