Kurzarbeitergeld konkret: Wie gehe ich als Arbeitgeber vor und welche Kosten erwarten mich?

Ablauf des Verfahrens

1)    Maßnahmen müssen den betroffenen Mitarbeitern angekündigt werden und es muss eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen werden:

  • Vereinbarung mit dem Betriebsrat, soweit vorhanden (Ankündigungsfristen einhalten!)
  • Schriftliche Einverständniserklärung aller von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer, sowie kein Betriebsrat vorhanden. Einen Vordruck für die Vereinbarung finden Sie hier.‍

2)    Unverzügliche Anzeige der Maßnahmen an die Bundesagentur für Arbeit an Ihrem Betriebssitz; die Arbeitsagentur prüft die Gründe und trifft eine Grundsatzentscheidung zur Bewilligung:

3)    Berechnung der Auszahlungshöhe im Rahmen der Lohnabrechnung durch den Steuerberater oder Ihr Lohnprogramm (siehe approximativ).

4)    Auszahlung des Arbeitsentgelts für bereits geleistete Arbeit sowie des Kurzarbeitergeldes für die Ausfallstunden an die Arbeitnehmer; Sie treten hier in Vorleitung.

5)    Übermittlung des finalen Erstattungsantrags (Leistungsantrag) monatlich an die Bundesagentur für Arbeit. Bei der Erstellung des Leistungsantrags unterstützt Sie Ihr Steuerberater oder Lohnabrechner.

6)    Monatliche Erstattung des Kurzarbeitergeldes an den Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit.

7)    Prüfung der Abrechnungen durch die Agentur für Arbeit nach Rückkehr des Betriebes zum normalen Beschäftigungsniveau (Abschlussprüfung).

Höhe des Kurzarbeitergeldes für die Arbeitnehmer

  • Leistung nur für ausgefallene Arbeitsstunden (geleistete Stunden werden regulär vergütet).
  • Arbeitnehmer mit Kindern: ca. 67 % des pauschalieren Nettoarbeitsentgelts
  • Arbeitnehmer mit Kindern: ca. 67 % des pauschalieren Nettoarbeitsentgelts‍

Beispielsrechnung: 

  • Regulärer Arbeitnehmer,
  • 1 Kinderfreibetrag
  • Steuerklasse 3
  • kirchenzugehörig
  • Gehalt 3.000,00 Euro brutto pro‍

Ohne Kurzarbeit: Nettoentgelt in Höhe von 2.242,17 Euro.

Mit 100 % Kurzarbeit: Nettoentgelt in Höhe von 1.500,80 Euro (ca. 67% des regulären Nettoentgelts).

Kosten des Kurzarbeitergeldes für das Unternehmen

  • Keinerlei Kosten für den Arbeitgeber für die Ausfallstunden, da die Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden
  • Dauer der Förderungen auf 12 Monate beschränkt.