Gesetzesentwurf zum Sozialschutz-Paket

Die Bundesregierung plant, den Bürgern während der Corona-Krise den Zugang zu Grundsicherungssystemen zu erleichtern. Damit sollen vor allem Familien mit geringem Einkommen und Selbstständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten unterstützt werden.
Der Entwurf wird aktuell durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und soll bereits kommenden Sonntag (29. März 2020) in Kraft treten. TAXMARO fasst vorab die wichtigsten Neuerungen zusammen. Den kompletten Referentenentwurf finden Sie hier.

Erleichterungen für Arbeitgeber:

  • Die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen sollen auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Tagen ausgeweitet werden. Damit soll die Beschäftigung von Mitarbeitern für Zeiträume mit saisonaler oder krisenbedingter Mehrarbeit erleichtert werden.
  • Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie der Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern sollen unbürokratische Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz ermöglicht werden.

Erleichterungen für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende:

  • Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommene Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen und Berufen sollen zeitlich befristet nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Dies soll zu einer freiwilligen Betätigung in systemrelevanten Berufen motivieren.  
  • Das Arbeitslosengeld II soll schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Konkret sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 folgende Maßnahmen vorgesehen:
    - eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen,
    - eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen,
    - Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.

Erleichterungen für Familien:

  • Müssen Eltern von Kindern im Alter bis 12 Jahren aufgrund einer angeordneten Schul- und Kitaschließung zu Hause bleiben, erhalten sie Anspruch auf eine Unterstützung in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens bis maximal 2.016,00 Euro pro Monat. Der Anspruch besteht für eine Dauer von höchstens sechs Wochen.
    Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.‍
  • Erleichterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien, die aufgrund der aktuellen Situation Einkommenseinbußen erleiden. Für die Prüfung wird ausnahmsweise nur das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung herangezogen. Vorübergehend erfolgt keine Prüfung von vorhandenen Vermögenswerten. Es sollen einmalige Verlängerungen für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag eingeführt werden.

Erleichterungen für Rentner:

  • Rentner sollen leichter weiter- oder wieder beschäftigt werden können. Dafür sollen im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdient werden können, ohne dass daraus eine Kürzung der Altersrente resultiert.