Welche Unterstützung erhalte ich als Selbstständiger/Freiberufler bei Einschränkungen durch den Coronavirus

Ich habe bereits vor dem Auftreten der Krise Verträge abgeschlossen, die meine Auftraggeber nun aufgrund des Coronavirus nicht durchführen wollen.

Prüfen Sie Ihre Verträge genau zu Regelungen für ein Rücktrittsrecht. Wurde dies vereinbart, bleibt Ihnen nur, die vereinbarten Fristen zu prüfen. Anderenfalls könnte für Sie ein Recht auf Schadensersatz bestehen.

Ich bin aufgrund von Quarantänemaßnahmen an der Ausübung meiner Tätigkeit gehindert, ohne jedoch selbst erkrankt zu sein. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? 

Werden von den Gesundheitsämtern auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz Quarantänemaßnahmen angeordnet, entsteht auch Selbstständigen ein Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe bemisst sich an der Dauer des Ausfalls und beträgt beispielsweise für einen Monat ein Zwölftel des Vorjahresverdienstes. Als Nachweis für den Vorjahresverdienst kann der Steuerbescheid des Vorjahres dienen.

Da länderspezifisch unterschiedliche Behörden für die Verwaltung der Entschädigungen zuständig sind, wird empfohlen, die Anträge bei dem zuständigen Gesundheitsamt einzureichen, welches die Unterlagen entsprechend weiterleiten wird. Für die Anträge ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen.