Update zum Kurzarbeitergeld

Am 22. April 2020 wurde vom Koalitionsausschuss eine Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen durch Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit sollen die aktuell ca. 700.000 Betriebe unterstützt werden, die sich derzeit in der Kurzarbeit befinden. Folgende Regelungen wurden beschlossen:

Das Kurzarbeitergeld soll ab dem vierten Monat des Bezugs für kinderlose Beschäftigte auf 70 Prozent (bisher 60 Prozent) und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht werden. Die Erhöhung findet Anwendung, wenn der Beschäftigte aktuell ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren musste.

  • Für Beschäftigte mit Kindern, die aktuell ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren müssen, erhöht sich der Anspruch ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent des Lohnausfalls.‍
  • Die erhöhten Beiträge werden bis maximal zum 31. Dezember 2020 gezahlt.


    Weiterführende Informationen finden Sie hier:

    Bundesarbeitsministerium 

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld