Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

In der aktuell angespannten wirtschaftlichen Situation stehen Unternehmen kurz- und mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Die wesentlichen aktuellen sowie zukünftig geplanten Maßnahmen haben wir für Sie zusammengefasst.

1. Kurzarbeitergeld (bundesweit)

Erleichterungen bei der Antragstellung für Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld soll Betriebe finanziell entlasten und Personalabbau vermeiden. Der Antrag ist über die Agentur für Arbeit zu stellen. Teilweise sind die zuständigen Stellen überlastet. Die bundesweite Hotline lautet 0800/4555520.

2. Sicherung der Liquidität (bundesweit)

Folgende Maßnahmen sollen die Liquidität der Betriebe durch die Neugewährung von Darlehen und Krediten sichern. Die Antragstellung der Mittel erfolgt über die Hausbank. Diese ist auch für die Überprüfung der Bonität und notwendigen Sicherheiten zuständig und entscheidet über die Zinskonditionen.

  • Risikoübernahme und erleichterte Darlehensgewährung durch erhöhte Staatsbürgschaften (zu geplanten Maßnahmen auf Länderebene siehe weiter unten). Dies stellt eine Haftungsübernahme des Staates für die neu ausgereichten Kredite der Hausbank dar und soll die Darlehensgewährung erleichtern. Entscheidungen sollen durch die Bürgschaftsbanken binnen drei Tagen bei Beträgen bis 250.000 Euro erfolgen. Hinzu kommt die Bearbeitungszeit der Hausbank. Mögliche Kreditanträge sind daher frühzeitig und vorausschauend zu stellen.
  • Ausweitung bestehender Kreditprogramme der KfW:
    -  Unternehmen jünger fünf Jahre: „ERP-Gründerkredit-Universell", Betriebsmittelfinanzierung, Haftungsübernahme bis 80%
    -  Unternehmen älter fünf Jahre: „KfW Kredit für Wachstum", Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel, Haftungsübernahme bis 70%
  • Sonderprogramm der KfW mit Haftungsfreistellung der Hausbank
    -  bis zu 90% bei Investitionsfinanzierung bzw.
    -  bis zu 80% bei Betriebsmittelfinanzierung

    (Programm in Planung — Genehmigung EU-Kommission notwendig) (1)
  • Stundung von Steuerschulden, erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen (2), Stundung von Sozialversicherungsabgaben — jeweils auf Antrag.

3. Vorgesehene Aussetzung der lnsolvenzantragspflichten (bundesweit)

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30.09.2020 bzw. nach Verlängerung bis zum 31.03.2021(3).Damit soll eine Insolvenzpflicht vermieden werden, wenn beschlossene Hilfen nicht rechtzeitig ausgezahlt werden. Die reguläre Drei-Wochen-Frist ist für diese Fälle zu kurz bemessen.Achtung:Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise antragspflichtig waren, können diese Erleichterung voraussichtlich nicht in Anspruch nehmen.

4. Vorgesehene sonstige Maßnahmen (bundesweit)

  • Lohnfortzahlung für Mitarbeiter bei fehlender Betreuungsmöglichkeit für Kinder (4)
  • Notfallfond für kleinere und mittelständische Unternehmen (5)
  • Konjunkturprogramme zur Stimulierung der Marktnachfrage.

5. Vorgesehene sonstige Maßnahmen (länderspezifisch)

  • Bayern: Soforthilfe bis zu 30.000 Euro für gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (6) - diese Hilfe darf nur beantragt werden, wenn eine existenzbedrohende Situation vorliegt, die durch die Corona-Krise hervorgerufen wurde und liquides Privatvermögen bereits eingesetzt wurden (Antragsformular); Beteiligungskapital des Freistaates Bayern (7)
  • Sachsen: zinslose, nachrangige Liquiditätshilfedarlehen für kleine Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und Freiberufler von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welche für die ersten drei Jahretilgungsfrei zur Verfügung gestellt werden (8). Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Aufbaubank unter 0351/49101100 sowie unter https://bb-h.de/kontakt/
  • Saarland: 10 Millionen Euro Kreditprogramm zur Unterstützung von Corona-geschädigten Unternehmen im Einzelfall (9)
  • Niedersachsen: Kreditprogramm (jeweils bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe; Auflage eines größeren Liquiditätskreditprogramms (jeweils größer 50.000 Euro), das voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt wird; sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro für in Not geratene Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) (10)
  • Berlin: Schadensersatz bei Verdienstausfall aufgrund von Tätigkeitsverboten, Verdoppelung des Bürgschaftshöchtsbetrags bei der Bürgschaftsbank, vorübergehende Öffnung des Liquiditätsfonds für alle kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Vereinfachung und Beschleunigung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens (11)
  • Schleswig-Holstein: Übernahme und Verdoppelung von Garantien für Darlehen der Investitionsbank (12), Aufsetzen eines 500 Millionen Euro Nothilfeprogramms für Betriebe und Beschäftigte (13)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Soforthilfen von bis zu 20.000 Euro zur Liquiditätssicherung insbesondere kleinerer Unternehmen (die bspw. von Schließungen betroffen sind) (14).

6. Vorgesehene sonstige Maßnahmen (länderspezifisch)

„Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

7. Weitergehende Informationen

Quellenverzeichnis

(1) Handelsblatt vom 17.03.2020 /https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe- Unternehmen.html (Abruf 17.03.2020
(2)https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14 (Abruf 17.03.2020)
(3)https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html (Abruf 17.03.2020)
(4) Zitat Tagesschau vom 16.03.2020 20:00, Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin
(5) Handelsblatt vom 17.03.2020, Zitat Olaf Scholz, Vizekanzler und Finanzminister (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2020/2020-03-17-Handelsblatt-Corona.html;jsessionid=95DCACD8B27C0A7463B2BF6E399BD376.delivery1-master?nn=cc3859cb-cdb1-4ccd-a081-e0d3b09346a1) (Abruf 17.03.2020)
(6)https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ (Abruf 17.03.2020)
(7) Interview im Bayerischen Rundfunk vom 16.03.2020, Zitat Dr. Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident
(8)https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235197 (Abruf 17.03.2020)
(9)https://www.saarland.de/254247.html (Abruf 17.03.2020)
(10)https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-unterstutzt-opnv-mit-vorgezogenen- finanzhilfen-von-67-5-millionen-euro-186414.html (Abruf 17.03.2020)
(11)https://www.berlin.de/sen/web/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.908139.php (Abruf 17.03.2020)
(12)https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2020/I_2020/200313_FinanzInitiativeCorona.html (Abruf 17.03.2020)
(13)https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-kiel-landtag-will-500-millionen-euro-nothilfeprogramm-beschliessen- dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200317-99-368718 (Abruf 18.03.2020)
(14)https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung(Abruf 17.03.2020)