Welchen Einfluss haben Lohnsteuerklassen auf das Einkommen?

Auf der monatlichen Entgeltabrechnung finden Arbeitnehmer:innen eine Auflistung der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben, die vom Bruttoeinkommen abgehen und den sich daraus ergebenden Nettobetrag. Die Lohnsteuerklasse bildet dabei die Grundlage der Berechnung der Abgaben. Sie beeinflussen maßgeblich, wie viel Geld vom Bruttoeinkommen abgeht und in die Kranken- und Rentenversicherungen eingezahlt wird.  Können Arbeitnehmer:innen selbst beeinflussen, nach welcher Steuerklasse sie besteuert werden, um somit Geld zu sparen?  Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die verschiedenen Lohnsteuerklassen und ihre Freibeträge und zeigen Ihnen, wann ein Wechsel möglich ist und wie Sie dabei am besten vorgehen. 

Auf der monatlichen Entgeltabrechnung finden Arbeitnehmer:innen eine Auflistung der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben, die vom Bruttoeinkommen abgehen und den sich daraus ergebenden Nettobetrag. Die Lohnsteuerklasse bildet dabei die Grundlage der Berechnung der Abgaben. Sie beeinflussen maßgeblich, wie viel Geld vom Bruttoeinkommen abgeht und in die Kranken- und Rentenversicherungen eingezahlt wird. Können Arbeitnehmer:innen selbst beeinflussen, nach welcher Steuerklasse sie besteuert werden, um somit Geld zu sparen?  

Welchen Zweck haben Lohnsteuerklassen?

Lohnsteuerklassen sind relevant für alle Arbeitnehmer:innen, die Steuern zahlen. Denn sie sind ausschlaggebend für die Berechnung der steuerlichen Abgaben: die Höhe der Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Somit hat die Lohnsteuerklasse direkten Einfluss auf den Nettobetrag des Arbeitsentgelts, welches wiederum die Berechnungsgrundlage für Entgeltersatzleistungen darstellt. Eine ungünstige Lohnsteuerklasse kann demnach finanzielle Einbußen für die Person beinhalten. 

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, die wir Ihnen im Folgenden genauer vorstellen werden. In allen Lohnsteuerklassen fallen grundsätzlich dieselben Abzüge an: Lohnsteuer und Sozialabgaben, diese bestehen aus Beiträgen zur Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Lohnsteuerklasse I 

In die Lohnsteuerklasse I werden ledige, getrennt lebende, verwitwete und geschiedene Arbeitnehmer:innen eingeteilt. Trennt sich ein Ehepaar, muss der Wechsel in die Lohnsteuerklasse I erfolgen, sobald sie zwei verschiedene Wohnsitze haben. 

Welche Freibeträge gelten?

Tabelle der Freibeträge Lohnsteuerklasse I

Lohnsteuerklasse II 

Diese Lohnsteuerklasse ist für Alleinerziehende vorgesehen, die allerdings einige Voraussetzungen erfüllen müssen. Demnach muss die Person mit mindestens einem Kind im Haushalt zusammenleben, für welches ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld beansprucht werden kann. Außerdem darf keine andere volljährige Person mit im Haushalt wohnen, die als zusätzliche:r Erziehungsberechtigte:r fungieren könnte.  

Welche Freibeträge gelten?

Tabelle der Freibeträge Lohnsteuerklasse II

Lohnsteuerklasse III

Lohnsteuerklasse III ist ausschließlich verheirateten Paaren bzw. Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorbehalten und ist nur in Kombination mit Steuerklasse V möglich. Idealerweise wählt der oder die besserverdienende Partner:in diese Lohnsteuerklasse, weil hier die niedrigsten Steuern anfallen. Die Kombination der Klassen III und V eignet sich daher am besten für Ehepaare, bei denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere. 

Für frisch verheiratete Paare ist es ratsam, mit einem Steuerklassenrechner herauszufinden, welche Lohnsteuerklassen-Kombination für sie am günstigsten ist. 

Welche Freibeträge gelten?

Tabelle der Freibeträge Lohnsteuerklasse III

Lohnsteuerklasse IV

Sobald ein Paar heiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, werden beide Personen in die Lohnsteuerklasse IV eingeteilt. Diese Lohnsteuerklasse lohnt sich, wenn beide Seiten ein ähnliches Einkommen haben. Ansonsten ist außerdem eine Kombination aus den Steuerklassen III und V möglich. 

Welche Freibeträge gelten?

Tabelle der Freibeträge Lohnsteuerklasse IV

Der Kinderfreibetrag ist in der Summe identisch zu den anderen Steuerklassen, wird jedoch zu gleichen Teilen den Ehepartnern angerechnet. Somit wird jeder Person ein Freibetrag von 3.906 Euro zugeschrieben.

Das Faktorverfahren

Das Faktorverfahren soll Ehepaaren bzw. Paaren einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, bei denen beide Partner nach Lohnsteuerklasse IV besteuert werden, durch eine gerechte Verteilung der Lohnsteuer dabei helfen, Steuernachzahlungen zu vermeiden. Demnach zahlen beiden Partner jeweils denselben Anteil der Lohnsteuer, den sie zum Gesamteinkommen beitragen. Konkret bedeutet dies, wenn eine Person 20 Prozent zum Gesamteinkommen beisteuert, zahlt sie entsprechend 20 Prozent der Lohnsteuer. Somit bietet sich das Faktorverfahren für Paare an, die unterschiedlich hohe Einkommen haben. 

Um den Faktor der Lohnsteuerklasse IV berechnen zu können, benötigt das Finanzamt die zu erwartende Summe der Lohnsteuer des Paares sowie die voraussichtliche Einkommensteuer nach dem Splittingtarif. Zur Berechnung des Splittingtarifs kann die Splittingtabelle zur Hilfe genommen werden.

Lohnsteuerklasse V

Diese Lohnsteuerklasse ist ebenfalls ausschließlich für verheiratete Personen bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft vorgesehen und ist nur in Kombination mit Lohnsteuerklasse III möglich. Die Einteilung geschieht dabei automatisch, sobald die jeweils andere Person in Lohnsteuerklasse III eingeteilt wird. Im Vergleich zu anderen Steuerklassen sind die Abgaben hier eher hoch. Es ist daher ratsam, erst über die Kombination aus Klassen III und V nachzudenken, wenn das Einkommen des Ehepaares im Verhältnis von 60:40 steht. 

Welche Freibeträge gelten?

Tabelle der Freibeträge Lohnsteuerklasse V

Die Person in der Lohnsteuerklasse V kann keinen Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser wird nur dem bzw. der Partner:in in der Steuerklasse III anerkannt. 

Lohnsteuerklasse VI

Hier werden ausschließlich Arbeitnehmer:innen mit zwei oder mehr Jobs eingeteilt. Dabei wird der zweite Job, sofern er die 450 Euro Grenze überschreitet, immer entsprechend der Steuerklasse VI versteuert und der erste Job in der regulären Steuerklasse. Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen gibt es hier keinen Grund- bzw. Kinderfreibetrag und der Familienstand ist irrelevant.  

Wie funktioniert ein Lohnsteuerklassenwechsel? 

Seit 2019 kann ein Lohnsteuerklassenwechsel mehrfach im Jahr durchgeführt werden, wenn sich die Lebenssituation oder das Einkommensverhältnis entsprechend ändert. Um einen Wechsel zu beantragen, muss dieses Formular ausgefüllt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Spätestens im Folgemonat der Antragstellung wird der Steuerklassenwechsel gültig. 

Neue Lebensumstände ändern die Lohnsteuerklasse

Die Zugehörigkeit zu einer Lohnsteuerklasse, die gut zu einem passt, wirkt sich direkt auf das Nettogehalt aus. Denn die Steuerklasse dient als Basis zur Berechnung der Steuerlast und Sozialabgaben. Nach einer Änderung der Lebensumstände, wie zum Beispiel Heirat oder Geburt eines Kindes, sollte deswegen ein Wechsel angestrebt werden. Insbesondere Paaren mit unterschiedlichen Einkommen stehen dabei verschiedene Möglichkeiten offen.



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