Raucherpausen in der Arbeitszeiterfassung: Pflichten, Rechte und Konsequenzen für Arbeitgeber

October 7, 2025

Raucherpausen sind im Arbeitsalltag weit verbreitet – rechtlich gelten sie jedoch nicht als Arbeitszeit. Arbeitgeber müssen deshalb klare Regeln schaffen, wie Raucherpausen in der Arbeitszeiterfassung hinterlegt werden und welche Rechte sie zur Kontrolle haben. Gleichzeitig sollten Unternehmen wissen, welche Konsequenzen drohen, wenn Mitarbeiter die Vorgaben nicht einhalten.

Zählen Raucherpausen zur Arbeitszeit?

Nach deutschem Arbeitsrecht zählen Raucherpausen nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Anders als geregelte Pausen (z. B. 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit) sind Raucherpausen private Unterbrechungen, die eigenständig genommen werden. Arbeitgeber können daher verlangen, dass sie gestempelt bzw. in der Zeiterfassung abgezogen werden.

Arbeitszeiterfassung und Dokumentation

Seit dem EuGH-Urteil und der BAG-Rechtsprechung besteht in Deutschland die Pflicht zur objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung. Für Raucherpausen bedeutet das:

  • Arbeitnehmer müssen Anfang und Ende der Pause dokumentieren.
  • Digitale Zeiterfassungssystem (z.B. TAXMARO) erleichtern de transparente Erfassung.
  • Arbeitgeber sind berechtigt, die ordnungsgemäße Erfassung einzufordern und stichprobenartig zu kontrollieren.

Rechte des Arbeitgebers

Arbeitgeber dürfen im Rahmen ihres Direktionsrechts Vorgaben machen, wie Raucherpausen zu erfassen sind. Sie können beispielsweise anordnen:

  • Abmeldung beim Vorgesetzten oder elektronische Stempelung,
  • zeitlich Einschränkungen (z.B. keine Raucherpause während bestimmter Produktionsphasen),
  • Erfassungspflicht in der Zeiterfassung, sodass Pausen nicht als Arbeitszeit bezahlt werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Wenn Arbeitnehmer ihre Raucherpausen nicht erfassen, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben:

  • Abmahnung bei erstmaliger Verstoß,
  • Kürzung der Vergütung für nicht erfasste Pausenzeiten,
  • im Wiederholungsfall auch Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.

Wichtig: Arbeitgeber sollten die Regeln transparent kommunizieren und schriftlich festhalten (z. B. in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag), um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen korrekt in der Arbeitszeiterfassung dokumentiert werden. Arbeitgeber haben das Recht, diese Dokumentation einzufordern und Verstöße zu sanktionieren. Ein klares Regelwerk und eine digitale Zeiterfassung wie TAXMARO helfen, Transparenz zu schaffen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.