Homeoffice-Überwachung: Was Arbeitgeber dürfen – und wo die Grenzen liegen

October 8, 2025

Mit der Zunahme von Homeoffice stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage: Darf ich meine Mitarbeiter im Homeoffice überwachen? Während der Wunsch nach Kontrolle nachvollziehbar ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland streng. Arbeitgeber müssen genau wissen, welche Möglichkeiten erlaubt sind, wo die Grenzen liegen und welche Konsequenzen Verstöße haben können.

Darf ich Mitarbeiter im Homeoffice überwachen?

Grundsätzlich haben Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die Einhaltung von Arbeitszeiten und Leistungspflichten zu kontrollieren. Im Homeoffice gilt jedoch das gleiche Arbeitsrecht und Datenschutzrecht wie im Büro: Eine permanente Überwachung ist unzulässig. Nur Maßnahmen, die verhältnismäßig, transparent und datenschutzkonform sind, sind erlaubt.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?

Erlaubt sind insbesondere:

  • Zeiterfassungssysteme: Digitale Tools (z. B. TAXMARO) dokumentieren Arbeitszeiten rechtssicher.
  • Zielvereinbarungen: Leistungskontrolle über Ergebnisse statt über minutengenaue Überwachung.
  • Regelmäßige Meetings: Virtuelle Check-ins oder Status-Updates zur Transparenz.
  • Technische Zugriffskontrollen: Nachvollziehen, wann Mitarbeitende auf Firmensoftware zugreifen, sofern dies in einer Richtlinie geregelt ist.

Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es?

Die Überwachung von Mitarbeitern im Homeoffice unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der DSGVO. Das bedeutet:

  • Keine heimliche Überwachung (z. B. durch versteckte Software oder Kameraaufnahmen).
  • Verhältnismäßigkeit: Nur so viel Kontrolle wie nötig.
  • Transparenz: Arbeitnehmer müssen vorab informiert werden, welche Daten erfasst werden.
  • Mitbestimmung: In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser bei Überwachungsmaßnahmen zustimmen.

Konsequenzen bei Überschreitung der Grenzen

Arbeitgeber, die gegen Datenschutz- oder Arbeitsrecht verstoßen, riskieren:

  • Hohe Bußgelder nach DSGVO (bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes).
  • Unwirksamkeit der Beweise: Unzulässig erhobene Daten dürfen nicht für arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Kündigungen verwendet werden.
  • Schadensersatzansprüche: Arbeitnehmer können bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Entschädigung verlangen.
  • Reputationsschäden: Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und Imageschäden am Markt.

Fazit

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter im Homeoffice nicht permanent überwachen, sondern nur verhältnismäßige, transparente und datenschutzkonforme Maßnahmen einsetzen. Die besten Lösungen liegen in klaren Regelungen, vertrauensbasierten Arbeitsmodellen und rechtssicheren Zeiterfassungssystemen. So lassen sich Arbeitszeiten und Leistungspflichten kontrollieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.