Welche Vorteile hat ein Jobticket und muss bei der Gehaltsabrechnung beachtet werden?

Vor allem in Innenstadtbereichen kann die Fahrt mit dem Auto sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, weshalb sich viele dazu entscheiden den Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschreiten. Monats- und Jahreskarten sind jedoch auf Dauer teuer, weshalb sich zahlreiche Arbeitgeber*innen dazu entschieden haben, ihre Angestellten beim Kauf eines solchen Tickets zu unterstützen. In diesem Text haben wir Ihnen das wichtigste zum Thema Jobticket zusammengefasst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es beim Recruiting neuer Mitarbeiter*innen einsetzen können und was Arbeitgeber*innen bei der Lohnabrechnung beachten müssen.

Vor allem in Innenstadtbereichen kann die Fahrt mit dem Auto sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, weshalb sich viele dazu entscheiden den Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschreiten. Monats- und Jahreskarten sind jedoch auf Dauer teuer, weshalb sich zahlreiche Arbeitgeber*innen dazu entschieden haben, ihre Angestellten beim Kauf eines solchen Tickets zu unterstützen.

Was ist ein Jobticket?

Fast alle öffentlichen Nahverkehrsbetriebe in Deutschland bieten ein sogenanntes Jobticket an. Bei dem Jobticket handelt es sich um eine Form der regulären Monats- oder Jahreskarte, die Unternehmen in der Regel direkt bei den Verkehrsbetrieben kaufen und günstiger oder sogar kostenlos an ihre Mitarbeiter*innen weitergeben. Mit diesem Ticket dürfen die Eigentümer*innen anschließend die öffentlichen Verkehrsmittel in dem von dem Ticket abgedeckten Bereich nutzen. 

Wie kommt es zu dem günstigeren Preis für die Beschäftigten?

Unternehmen können oft einen reduzierten Einzelpreis heraushandeln, da die öffentlichen Verkehrsbetriebe auf diesem Weg eine vergleichsweise hohe Anzahl von Tickets verkaufen werden. Kostet das Ticket etwa regulär 80 Euro und es wurde eine Preisermäßigung von 15 Prozent vereinbart, zahlt das Unternehmen lediglich 68 Euro pro Ticket. Inwieweit dieses Angebot an die Angestellten weitergegeben wird, ist unterschiedlich. Zum einen können es Unternehmen direkt für den mit dem Verkehrsbetrieben vereinbarten Preis weiterleiten.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Preis weiter zu reduzieren oder sogar komplett zu übernehmen. Das kostenlose Jobticket ist in zahlreichen Unternehmen bereits ein attraktives Angebot, um neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen. 

Wie wird ein Jobticket versteuert?

Bis vor einigen Jahren galt das Jobticket als geldwerter Vorteil und wurde dabei zu dem monatlichen Freibetrag von 44 Euro dazugezählt. Bei dem geldwerten Vorteil handelt es sich um eine (Sach-)Leistung, die Arbeitgeber*innen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt anbieten. Dazu zählen zum Beispiel die Nutzung eines Firmenwagens, das Bereitstellen eines Firmenlaptops oder Weiterbildungskosten. 

Was ist jetzt neu?

Seit dem 01.01.2019 besagt § 3 Nr. 15 EStG, dass Arbeitgeberzuschüsse für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ihrer Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind. Eine solche Regelung gab es bereits früher schon einmal, sie wurde jedoch im Jahr 2004 aufgrund fehlender finanzieller Mittel abgeschafft. Die Wiedereinführung der Steuerfreiheit dieser Art von Arbeitgeberzuschüssen wurde ausgeweitet und bezieht sich nun auch auf private Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr. 

Auf diesem Weg sollen Berufstätige dazu motiviert werden, auf die Fahrt mit dem Auto zu verzichten, um somit langfristig die Umweltbilanzen von Städten und Unternehmen zu verbessern.

Wann genau ist ein Jobticket komplett steuerfrei?

Zunächst muss ein gültiges Arbeitsverhältnis bestehen, um das Jobticket kostenlos oder vergünstigt von Seiten des Unternehmens an die Beschäftigten weiterzugeben. Weiterhin ist es wichtig, dass dieser Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und nicht als Ersatz bzw. Umwandlung des Arbeitslohns erbracht wird. Für Beschäftigte bedeutet dies, dass das Jobticket nicht mehr zu dem monatlichen Freibetrag des geldwerten Vorteils von 44 Euro hinzugezählt werden muss. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, können die Eigentümer*innen den öffentlichen Personennahverkehr für den Arbeitsweg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sowie private Fahrten nutzen. Der Luftverkehr sowie die Fahrt mit einem Taxi sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet, sodass es nicht zu einer doppelten Vergünstigung durch die Steuerfreiheit des Zuschusses und die Geltendmachung der Fahrtkosten kommen kann. 

Was müssen Arbeitgeber*innen dabei beachten?

Die Zuschüsse bzw. die gewährten Sachbezüge sind grundsätzlich getrennt im Lohnkonto zu verbuchen und ebenso auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen. Weiterhin müssen Arbeitgeber*innen sowohl beim Kauf von Jobtickets als auch beim Ersatz von Fahrkarten keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind laut Abschnitt 15.5 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht als Umsätze für das Unternehmen anzusehen. 

Die unkomplizierte Nutzung des Jobtickets zahlt sich aus

Die Wiedereinführung der Steuerfreiheit des Jobtickets ermöglicht Beschäftigten, den monatlichen Freibetrag des geldwerten Vorteils für andere Vergünstigungen zu nutzen. Somit bieten sich für Arbeitgeber*innen weitere Möglichkeiten, Anreize für neue Mitarbeiter*innen zu schaffen. Auf diesem Weg wird zudem der Autoverkehr reduziert und somit die Umwelt langfristig entlastet. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden E-Bikes als Sachbezug ebenfalls komplett von Steuer befreit.

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