Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung

Seit nunmehr einem knappen Jahr hat das Coronavirus den Alltag vieler Menschen im Griff. Um die Ausbreitung bestmöglich einzuschränken, hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen erlassen, die den direkten Kontakt von Menschen auf ein Minimum reduzieren sollen. Dies hat zur Folge, dass die Arbeit vielerorts ins Homeoffice verlegt wurde. Doch nicht alle Beschäftigten können ihrer Arbeit von zu Hause aus nachgehen - zahlreiche Unternehmen sind gezwungen, vollständig zu schließen. Somit kann in diesem Zeitraum kein Umsatz erwirtschaftet werden, wodurch besonders für kleine und mittelständische Unternehmen das Weiterbestehen gefährdet ist.  Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, den wirtschaftlich negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen mit den sogenannten Überbrückungshilfen entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich um finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die direkt von den Corona-Maßnahmen betroffen sind.  Wir beantworten in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zu den Überbrückungshilfen. Sie erfahren, wer einen Anspruch darauf hat, wie hoch die Förderungen ausfallen und wie Sie Unterstützung für Ihr Unternehmen beantragen können.

Seit nunmehr einem knappen Jahr hat das Coronavirus den Alltag vieler Menschen im Griff. Um die Ausbreitung bestmöglich einzuschränken, hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen erlassen, die den direkten Kontakt von Menschen auf ein Minimum reduzieren sollen. Dies hat zur Folge, dass die Arbeit vielerorts ins Homeoffice verlegt wurde. Doch nicht alle Beschäftigten können ihrer Arbeit von zu Hause aus nachgehen - zahlreiche Unternehmen sind gezwungen, vollständig zu schließen. Somit kann in diesem Zeitraum kein Umsatz erwirtschaftet werden, wodurch besonders für kleine und mittelständische Unternehmen das Weiterbestehen gefährdet ist. 

Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, den wirtschaftlich negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen mit den sogenannten Überbrückungshilfen entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich um finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die direkt von den Corona-Maßnahmen betroffen sind. 

Die Corona-Hilfen der Bundesregierung

Bisher wurden drei Überbrückungshilfen von der Bundesregierung beschlossen. Sie sind ein Zuschuss für coronabedingte Umsatzrückgänge und sollen dabei helfen, die Fixkosten für den jeweils festgelegten Zeitraum zu decken. Die erste Förderung für die Monate Juni bis August 2020 konnte bis zum Oktober desselben Jahres beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung für die Überbrückungshilfe I ist nicht möglich. 

Überbrückungshilfe II 

Das Förderpaket der Überbrückungshilfe II gilt für die Monate September bis Dezember 2020 und kann rückwirkend bis zum 31. März 2021 beantragt werden. Somit gilt eine verlängerte Frist, die ursprünglich am 31. Januar 2021 auslief. 

Wer hat einen Anspruch auf diese Förderung?

Zunächst sind grundsätzlich Unternehmen sämtlicher Größen sowie Selbstständige in den freien Berufen im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt. 

Die Voraussetzungen

Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Förderung letztlich genehmigt wird. Demnach dürfen sich Unternehmen, die einen Antrag stellen, nicht bereits für den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) qualifizieren. Eine Qualifizierung für den WSF ist gegeben, wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien in den letzten beiden Geschäftsjahren vor dem 01. Januar 2020 erfüllt wurde: 

Ist diese Voraussetzung erfüllt, muss mindestens eines der folgenden Kriterien zutreffen:

Weiterhin muss ein zusätzlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahr nachgewiesen werden. 

Der Zuschuss

Ist das Unternehmen auf Grundlage der genannten Voraussetzungen für eine Förderung qualifiziert, erhält es eine monatliche Erstattung der Fixkosten in Höhe von:

Es ist wichtig zu beachten, dass andere Förderungen mit dem gleichen Förderzweck im selben Bezugszeitraum von Bund oder Ländern angerechnet werden. Liegt der Umsatzeinbruch unter 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt der Förderungsanspruch. 

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III kann für die Monate November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.

Wer hat Anspruch auf diese Förderung?

Einen Antrag auf die Förderung durch die Überbrückungshilfe III können grundsätzlich alle Unternehmen stellen, die: 

Der Zuschuss

Genehmigte Zuschüsse werden monatlich im ausgeschriebenen Zeitraum an die Unternehmen ausgezahlt:

Für die Überbrückungshilfe III werden ebenfalls andere Fördermittel von Bund und Ländern mit demselben Förderzweck angerechnet. Weiterhin ist zu beachten, dass Unternehmen, welche die sogenannte November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, für diese Monate jeweils keinen Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben. 

Alternative für Soloselbstständige

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Soloselbstständige statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale, die sogenannte Neustarthilfe, beantragen. Diese steht Soloselbstständigen zu, die im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent ihrer Einnahmen aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erwirtschaftet haben. Unständig Beschäftigte, wie zum Beispiel Schauspieler:innen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Neustarthilfe. Die vollständige Hilfe erhalten Soloselbstständige und unständig Beschäftigte, deren Umsatz im Zeitraum von Januar 2021 bis Juni 2021 um mindestens 60 Prozent zurückgeht. Maximal können sie 7.500 Euro erhalten. 

Zu Beginn der Laufzeit wird die Betriebskostenpauschale als Vorschuss gezahlt, selbst wenn der zu erwartende Umsatzrückgang noch nicht feststehen sollte. Sollte der Umsatz in diesem Zeitraum steigen, muss der Vorschuss entsprechend anteilig zurückgezahlt werden. 

Welche Kosten werden erstattet?

Zu den Kosten, die mithilfe dieser Förderung erstattet werden können, zählen unter anderem:

Ab wann und wie können Anträge gestellt werden?

Momentan arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch am digitalen Antragssystem, sodass zurzeit noch keine Anträge gestellt werden können. Die Antragstellung sowie die Abschlagszahlungen werden voraussichtlich ab Februar 2021 möglich sein. Reguläre Auszahlungen werden im März 2021 beginnen und wie bei der Überbrückungshilfe II und der außerordentlichen Wirtschaftshilfe über die Länder erfolgen. 

Eine Liste der Bewilligungsstellen in den einzelnen Bundesländern wird auf der Internetseite des Bundesministeriums zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss dieser Programmierarbeiten können Unternehmen Anträge ausschließlich über sogenannte prüfende Dritte stellen. Dazu zählen unter anderem Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Diese können nach Prüfung der Buchhaltung über die Überbrückungshilfe-Plattform einen entsprechenden Antrag an das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stellen. 

Soloselbstständige, welche die Neustarthilfe beantragen möchten, können eine direkte Anfrage an das Ministerium schicken. Dafür besuchen Sie ebenfalls die Überbrückungshilfe-Plattform und nutzen das ELSTER-Zertifikat. 

Wo gibt es weitere Informationen zu den Förderungsmaßnahmen?

Eine Übersicht zu möglichen Förderungsmaßnahmen für Unternehmen und weiterführende Informationen zu diesem Thema werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellt. Dort findet sich weiterhin ein FAQ mit Antworten zu häufig gestellten Fragen zur November- und Dezemberhilfe, insbesondere zur Suche nach prüfenden Dritten sowie dem Antragsverfahren. Ein FAQ speziell zur Überbrückungshilfe III wird in Kürze ergänzt. 

Fragen, die nicht auf der Internetseite beantwortet wurden, können telefonisch geklärt werden. Hierfür wurden zwei verschiedene Service-Desks eingerichtet, die sich jeweils auf ein Themengebiet spezialisieren. Beide Nummern sind jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 - 18 Uhr erreichbar. 

Finanzielle Förderungen helfen der Wirtschaft

Mit den Hilfspaketen sollen Unternehmen unterstützt werden, die direkt von den Corona-Maßnahmen betroffen sind und mit den Folgen kämpfen. Auf diesem Weg soll die gesamte deutsche Wirtschaftsleistung stabilisiert und vor zu hohen Verlusten geschützt werden. Daher lohnt es sich in jedem Fall für Unternehmende aller Art, die verschiedenen Förderprogramme anzuschauen, um das passende zu finden.  

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