Was ist der Mindestlohn und wer hat Anspruch darauf?

In vielen Branchen verdienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz einer 40 Stunden Woche nicht ausreichend Geld, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Aus diesem Grund wurden Forderungen nach einem gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn laut. Seit nunmehr knapp sechs Jahren haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren theoretisch einen Anspruch darauf, entsprechend des Mindestlohngesetzes bezahlt zu werden.  Dies ist allerdings nicht immer der Fall. Wir werfen in diesem Text einen Blick auf die gesetzliche Grundlage des Mindestlohns, welche Branchen mit Kontrollen des Zolls rechnen müssen und welche Möglichkeiten Beschäftigte haben, gegen Verstöße vorzugehen. 

In vielen Branchen verdienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz einer 40 Stunden Woche nicht ausreichend Geld, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Aus diesem Grund wurden Forderungen nach einem gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn laut. Seit nunmehr knapp sechs Jahren haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren theoretisch einen Anspruch darauf, entsprechend des Mindestlohngesetzes bezahlt zu werden. 

Wann wurde der Mindestlohn eingeführt?

Ein erster Entwurf zum Mindestlohn wurde im Jahr 2014 im Bundestag diskutiert und anschließend dem Bundesrat vorgelegt, der diesem zustimmte. Am 16. August 2014 trat das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie offiziell in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns bzw. Mindestlohngesetz oder MiLoG, welches den Mindestlohn regelt. Weiterhin beinhaltet es Regelungen für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen.

Wer profitiert vom Mindestlohn?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren einen Anspruch auf Mindestlohn. Dazu zählen zum Beispiel Rentner, ausländische Beschäftigte, Minijobber, Saisonarbeiter sowie volljährige Schülerinnen und Schüler.

Welche Ausnahmen gelten?

In den folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Mindestlohn: 

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Bei seiner Einführung zum 01. Januar 2015 betrug der Mindestlohn 8,50 Euro die Stunde. Vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 wurden 8,84 Euro gezahlt. Aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung wurde der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro die Stunde angepasst und seit dem 01. Januar 2020 beträgt er 9,35 Euro die Stunde. Es ist hierbei wichtig zu beachten, dass es sich beim gesetzlichen Mindestlohn um einen Bruttostundenlohn handelt. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei der Berechnung des Mindestlohns außer Betracht bleiben. Somit tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttostundenlohn die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.

Mit einem Mindestlohn-Rechner können Sie oder Ihre Beschäftigten herausfinden, wie sich der Mindestlohn auf die Löhne bzw. Gehälter auswirkt.

Dokumentationspflicht

Um sicherzustellen, dass Beschäftigte tatsächlich für jede geleistete Arbeitsstunde bezahlt werden, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, die sogenannte Dokumentationspflicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt dafür einen Musterbogen zur Zeiterfassung zur Verfügung. Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (außer Minijobber im privaten Bereich) und die im sogenannten Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe, Gaststätten, Messebau, Gebäudereinigung sowie der Speditions-, Logistik- und Transportbereich.

Was muss notiert werden?

Auf dem Zeiterfassungsbogen muss für jeden Arbeitstag der Beginn und das Ende der Arbeitszeit eingetragen werden. Anschließend werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden ohne Pausenzeiten zusammengezählt und ebenfalls auf dem Bogen notiert. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Liste handschriftlich oder maschinell erstellt wird und eine Unterschrift des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. 

Was passiert bei einer Kontrolle durch den Zoll?

Im Falle einer Untersuchung ist es dem Zoll erlaubt Grundstücke und Geschäftsräume der Unternehmensleitung zu betreten, Personalien aufzunehmen und Personen zu befragen. Arbeitgeber müssen dies nicht nur dulden, sondern sich aktiv daran beteiligen. Deshalb ist es wichtig alle Unterlagen zur Dokumentation der Beschäftigungsverhältnisse, wie zum Beispiel Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder Schicht- und Einsatzpläne aufzubewahren.

Zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

Eine Vielzahl von Beschäftigten, die eigentlich Anspruch auf Mindestlohn hätten, arbeiten weiterhin für einen geringeren Stundenlohn. Das Sozio-Ökonomische Panel (SOEP) fand im Rahmen einer Langzeitstudie heraus, dass im Jahr 2017 mindestens 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Berufstätige weniger als die damals geltenden 8,84 Euro pro Stunde verdienten. Hinzu kommen rund eine halbe Million Beschäftigte in einer Nebentätigkeit, die ebenfalls weniger als den festgelegten Mindestlohn erhielten. So wird in diesen Fällen zum Beispiel das Arbeitsmaterial vom Lohn abgezogen oder Überstunden nicht bezahlt, selbst wenn diese freiwillig geleistet wurden.

Mit welchen Strafen müssen Unternehmen bei Verstößen rechnen?

Unternehmen, die eine Prüfung durch den Zoll nicht bestehen, müssen mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro rechnen und können zudem vom öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss gilt für mindestens drei und maximal fünf Jahre und wird in diesem Zeitraum im Gewerbezentralregister gespeichert. Beschäftigte können ihren Anspruch bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Unternehmen, bei denen ein Verstoß festgestellt wurde, müssen Nachzahlungen an die Sozialversicherungen leisten, unabhängig davon ob die Angestellten klagen oder nicht. In diesem Fall trägt das Unternehmen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. 

Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, die einen Verstoß feststellen?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem sich Bürgerinnen und Bürger über verschiedenste Themen umfassend informieren können. Bei Beschwerden, welche die Einschaltung des Zolls nötig machen, können Anrufende an die jeweilige Stelle des Zolls vermittelt werden. 

Arbeitszeit aufzeichnen ist sinnvoll

Eine Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit ist grundsätzlich sinnvoll für Beschäftigte und Unternehmen, die entsprechend des Mindestlohngesetzes arbeiten. Somit können beide Seiten stets nachvollziehen, ob korrekt abgerechnet wurde und sind im Falle einer Kontrolle durch den Zoll ebenfalls abgesichert.

Mindestlohn Gespräch Händeschütteln



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