Was ist Kindergeld und wie kann ich es beantragen?

In unserer kleinen Serie zu möglichen Unterstützungen bei der Familienplanung haben wir Ihnen bereits den Mutterschutz und die Elternzeit vorgestellt. Beide Modelle sollen jungen Familien dabei helfen sich im neuen Alltagsleben gut zurechtzufinden. Mit dem Kindergeld gibt es zusätzlich dazu eine monatliche finanzielle Unterstützung, die zur Zeit rund 17 Millionen Kindern zugutekommt.  In diesem Artikel erfahren Sie das wichtigste zum Kindergeld - unter anderem klären wir die Fragen, ob Großeltern ebenfalls ein Anrecht auf Kindergeld haben und Sie unternehmen können, wenn das Geld im Haushalt nicht ausreicht. 

In unserer kleinen Serie zu möglichen Unterstützungen bei der Familienplanung haben wir Ihnen bereits den Mutterschutz und die Elternzeit vorgestellt. Beide Modelle sollen jungen Familien dabei helfen sich im neuen Alltagsleben gut zurechtzufinden. Mit dem Kindergeld gibt es zusätzlich dazu eine monatliche finanzielle Unterstützung, die zur Zeit rund 17 Millionen Kindern zugutekommt. 

Was ist das Kindergeld?

Bei dem Kindergeld handelt es sich um eine monatliche Zahlung des Staates an Eltern bzw. den erziehungsberechtigten Elternteil, der als direkte Unterstützung zur finanziellen Entlastung von Familien beiträgt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen in einem Haushalt, müssen diese bestimmen, an wen das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Anspruch auf diese Zahlung haben laut § 62 Einkommensteuergesetz Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.  

Kindergeld kann beantragt werden für:

Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern von Pflegekindern ebenfalls Kindergeld beziehen. Die Eltern müssen in einem solchen Fall laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BAMS) “durch ein familienähnliches, auf Dauer angelegtes Band verbunden sein”. Das bedeutet, dass das Pflegekind zur Familie gehört und kein Obhuts- bzw. Betreuungsverhältnis mehr zu den leiblichen Eltern besteht.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld? 

Grundsätzlich wird das Kindergeld für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Haben die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet, gibt es weiterhin Kindergeld für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.  Falls aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes keine Berufsbildung begonnen oder fortgesetzt werden kann, gilt die genannte Regelung zu Kindern in Ausbildung. Kinder, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Erststudium absolviert haben, haben nur weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden nachgehen. 

Wie viel Kindergeld bekommen die Familien?

Die Höhe des Kindergeldes wird einkommensunabhängig gezahlt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder in einer Familie. Aktuell beträgt es: 

Im Rahmen des zweiten Familienentlastungsgesetzes hat die Bundesregierung beschlossen, das Kindergeld zum 01. Januar 2021 um 15 Euro zu erhöhen. Die neuen Beträge lauten somit: 

In welchen Fällen besteht kein Anspruch auf Kindergeld?

Sofern die Eltern bereits Leistungen von einer zwischen- bzw. überstaatlichen Einrichtung beziehen, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind, wird ein Antrag auf Kindergeld abgelehnt. Hier sind Leistungen aus dem Ausland mit eingeschlossen, selbst wenn diese niedriger als das deutsche Kindergeld sein sollte. Dasselbe gilt, wenn die Familie die Kinderzulage aus der Unfallversicherung oder den Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Für Familien, die entsprechende Leistungen aus einem Mitgliedstaat der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz beziehen, besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit einen sogenannten Unterschiedsbetrag als Teil-Kindergeld zu bekommen. 

Der Kindergeldzuschlag 

Familien aus den unteren bis mittleren Einkommensklassen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bzw. Kindergeldzuschlag erhalten. Hierfür muss ein gesonderter Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel beläuft sich der Bewilligungszeitraum des Kindergeldzuschlags auf sechs Monate und muss nach Ablauf dieser Zeit erneut gestellt werden. 

Unter welchen Voraussetzungen kann der Kindergeldzuschlag beantragt werden?

Zunächst muss das Kind, für welches der Antrag gestellt wird, unter 25 Jahre alt sein, im selben Haushalt leben und nicht verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 Euro oder 600 Euro für Alleinerziehende und es wird bereits Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen. Weiterhin muss die Familie genug Geld haben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn sie zusätzlich zu ihrem Einkommen den Kindergeldzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld erhält. 

Wie hoch ist der Kindergeldzuschlag?

Der Kindergeldzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet und beträgt maximal 185 Euro im Monat. Bei mehreren Kindern erfolgt die Auszahlung einmal im Monat als Gesamtbetrag, welcher in der Regel an die Person überwiesen wird, die das Kindergeld erhält. 

Wie funktioniert die Auszahlung von Kindergeld?

Familien, die Kindergeld erhalten wollen, müssen einen schriftlichen Antrag bei der Familienkasse der für sie zuständigen Agentur für Arbeit stellen. In diesem Antrag muss in jedem Fall die Steueridentifikationsnummer des antragstellenden Elternteils und die des Kindes angegeben werden. Anschließend erfolgt eine monatliche Auszahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse. Beschäftigte, die im öffentlichen Dienst angestellt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, erhalten das Kindergeld von der Dienstbehörde oder dem*r Arbeitgeber*in.

Das Kindergeld rückwirkend beantragen

Wenn einer Familie Kindergeld zustand, sie aber keines erhalten haben, kann ein Antrag auf Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend gestellt werden. Das Antragsverfahren ist dasselbe wie bei einem regulären Antrag. Es muss lediglich vermerkt werden, dass das Kindergeld rückwirkend beantragt wird und ab wann es ausgezahlt werden soll.

Müssen die Eltern in Deutschland wohnen, um Kindergeld zu erhalten?

Im Ausland lebende Eltern, die nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). So müssen sie entweder in einem Versicherungsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, als Entwicklungshelfer*in bzw. Missionar*in tätig sein, eine Tätigkeit nach Vorschriften des Beamtengesetzen in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder Rente nach deutschen Vorschriften beziehen. 

Des Weiteren müssen die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz haben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder von Entwicklungshelfer*innen und Missionar*innen.

Die Vielfalt von Förderungsmöglichkeiten auszunutzen

Das Kindergeld soll alle Familien dabei unterstützen ihren Kindern ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, können Familien bei denen das Einkommen nicht ausreicht, den Kindergeldzuschlag beantragen. Hierbei ist es allerdings ratsam frühzeitig aktiv zu werden, da es den Kindergeldzuschlag in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gibt. Falls nach Ablauf dieses Zeitraumes noch immer Bedarf besteht, kann ein neuer Antrag auf Kindergeldzuschlag gestellt werden. 

Kindergeld Kind Förderung Bildung



Zurück zur Blog Startseite