Brutto und Netto - wie viel Steuern muss ich zahlen und wohin? 

Wenn Sie in Ihrem neuen Job das erste Mal Ihren Gehaltszettel erhalten, können die verschiedenen Abkürzungen und Zahlen oft unverständlich sein. Wir fassen für Sie die Aufschlüsselung der wichtigsten Steuerabgaben zusammen und erklären, wohin diese abgeführt werden.

Wenn Sie in Ihrem neuen Job das erste Mal Ihren Gehaltszettel erhalten, können die verschiedenen Abkürzungen und Zahlen oft unverständlich sein. Wir fassen für Sie die Aufschlüsselung der wichtigsten Steuerabgaben zusammen und erklären, wohin diese abgeführt werden.

Was bedeutet brutto und netto? 

Auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung finden Sie sowohl Ihr Brutto- als auch Ihr Nettogehalt. Im Bruttogehalt sind alle Steuern und Abgaben enthalten und es ist deshalb immer höher als das Nettogehalt. Die Abzüge von Ihrem Bruttogehalt sind, unter anderem davon abhängig, in welcher Steuerklasse Sie sind. Durch die unterschiedlichen Steuern und Abgaben kann man leicht den Überblick verlieren. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was Sie zahlen und wohin diese Gelder abgeführt werden.

Steuerklasse 

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in eine der sechs Lohnsteuerklassen eingeteilt. Welcher Steuerklasse Sie zugeteilt werden oder Sie auswählen, hängt in erster Linie von Ihrem Familienstand ab. Die Steuerklasse I gilt für Alleinstehende und Verheiratete, die dauerhaft getrennt von ihren Partnern leben. Steuerklasse II bezieht sich auf Alleinerziehende, die einen höheren Entlastungsbetrag bekommen. Verheiratete Menschen können zwischen Steuerklasse III, IV und V wählen. Die Wahl hängt von der Beschäftigung und dem Gehalt des Partners ab. Beschäftigte mit zwei Jobs werden automatisch in Steuerklasse VI eingeteilt.

In welcher Steuerklasse Sie sind, verrät entweder ein Blick auf Ihren Gehaltszettel oder in das ELSTER online Portal

Lohnsteuer 

Abhängig von Ihrer Steuerklasse müssen Sie zwischen 14 % und 45 % Lohnsteuer zahlen. Grundsätzlich gilt: Wer mehr verdient, leistet mehr Abgaben. Ob und wie viel Sie zahlen, können Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner herausfinden. Einen solchen Rechner stellt zum Beispiel das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung. Die Lohnsteuer müssen Sie natürlich nicht jeden Monat selbst ausrechnen. Der Arbeitgeber zieht die entsprechende Summe von Ihrem Bruttogehalt ab und überweist diese direkt an das Finanzamt. 

Solidaritätszuschlag 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen seit 1991 den Solidaritätszuschlag zahlen. Wie viel Sie genau zahlen müssen, hängt ebenfalls von der Höhe des Gehalts ab. Für den Solidaritätszuschlag wird zusätzlich ein Betrag in Höhe von 5,5 % Ihrer Lohnsteuer von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Der Solidaritätszuschlag berechnet sich somit indirekt über die Höhe der Lohnsteuer.

Genau wie bei der Lohnsteuer passiert dies automatisch. Der Arbeitgeber zieht den Betrag von Ihrem Bruttogehalt ab und überweist diesen an das Finanzamt. Beschäftigte in den Lohnsteuerklassen  I, II, IV, V oder VI, die weniger als 81 € im Monat bzw. 972 € im Jahr verdienen oder in der Lohnsteuerklasse III 162 € im Monat bzw. 1944 € im Jahr müssen den Soli nicht zahlen.

Kirchensteuer

Sofern Sie Mitglied einer steuererhebungsberechtigten Kirchengemeinde sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, zahlen Sie zusätzlich Kirchensteuer. Es werden entweder 8 %, in Bayern und Baden-Württemberg, oder 9 % in den restlichen Bundesländern der Einkommensteuer vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an das Finanzamt überwiesen.  Bei Angestellten richtet sich die Höhe nach dem Ort ihres Arbeitsplatzes, bei Selbstständigen nach ihrem Wohnsitz. 

Selbstständige müssen während des Jahres Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer leisten. Die auf das Einkommen gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Wenn Sie aber die Kirchensteuer als Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen zahlen, ist sie nicht absetzbar, weil sie pauschal versteuert wird. In einem solchen Fall wird die Kirchensteuer von der Bank an das Finanzamt überwiesen und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Abgeltungssteuer wird pauschal auf Kapitalerträge erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder erhaltene Kursgewinne. Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Falls Verheiratete jeweils verschiedenen Konfessionen angehören, wird der Halbteilunggrundssatz angewendet. Die Kirchensteuer wird hierbei hälftig auf die beiden Konfessionen aufgeteilt. In Bayern und Bremerhaven ist dies nicht der Fall. 

Sozialabgaben

Sozialabgaben sind die Sozialversicherungsbeiträge, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abführen. Durch diese Abgaben wird das deutsche Sozialsystem zum Teil von der Bevölkerung mitgetragen. Zu diesen Abgaben zählen die Rentenversicherung mit 9,5 %, Krankenversicherung mit 7,5 %, Arbeitslosenversicherung mit 1,5 %, Pflegeversicherung mit 1,275 %, für Kinderlose ab 23 gibt es einen Zuschlag von 0,25 %, und die gesetzliche Unfallversicherung mit 1,6 %. Der Arbeitgeber zahlt bei allen Beiträgen bis auf die gesetzliche Unfallversicherung jeweils den gleichen Anteil wie der Arbeitnehmer.

Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihre Beiträge sind, können Sie dies mit einem Brutto-Netto-Rechner nachrechnen oder auf Ihrem Gehaltszettel nachsehen. 

Alles in allem

Nach den oben genannten Abzügen errechnet sich demnach aus dem Brutto- das Nettogehalt. Die Höhe der Abgaben hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen bzw. arbeiten, in welcher Steuerklasse Sie sind und wie viel Sie verdienen. Alle Abgaben werden automatisch ausgeführt, ohne dass Sie persönlich aktiv werden müssen. Wenn Sie die Beiträge nochmal prüfen oder vorausplanen wollen, können Sie einen der zahlreichen Brutto-Netto-Rechner im Internet zur Hilfe nehmen. 

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