Wer wird vom Solidaritätszuschlag befreit und wer muss ihn weiterhin zahlen?

Der Solidaritätszuschlag zählt seit nunmehr knapp 30 Jahren zu den Konstanten auf den Lohn- oder Gehaltszetteln von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit knapp 20 Milliarden Euro waren die Einnahmen aus dem Soli im Jahr 2019 bisher am höchsten, 2020 wird diese Summe voraussichtlich noch höher sein. Ursprünglich diente der Soli dazu, die immer höher werdenden Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Allerdings sind diese Einnahmen nicht zweckgebunden und fließen zusammen mit den anderen Steuereinnahmen größtenteils in den Bundeshaushalt. Der Soli stand deswegen oft in der Kritik und wurde kontrovers diskutiert. Letztlich haben die Debatten dazu geführt, dass die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen wird.  Wir werfen einen Blick auf die Geschichte des Solidaritätszuschlages und zeigen Ihnen, ob Sie vom Soli befreit werden.

Der Solidaritätszuschlag zählt seit nunmehr knapp 30 Jahren zu den Konstanten auf den Lohn- oder Gehaltszetteln von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit knapp 20 Milliarden Euro waren die Einnahmen aus dem Soli im Jahr 2019 bisher am höchsten, 2020 wird diese Summe voraussichtlich höher sein. Ursprünglich diente der Soli dazu, die immer höher werdenden Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Allerdings sind diese Einnahmen nicht zweckgebunden und fließen zusammen mit den anderen Steuereinnahmen größtenteils in den Bundeshaushalt. Der Soli stand deswegen oft in der Kritik und wurde kontrovers diskutiert. Letztlich haben die Debatten dazu geführt, dass die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen wird. 

Warum gibt es den Solidaritätszuschlag?

Deutschland hatte sich unter Bundeskanzler Helmut Kohl mit rund 17 Milliarden DM an den Kosten des zweiten Golfkrieges beteiligt, der zu Beginn des Jahres 1991 stattfand. Aus diesem Grund wurde im März desselben Jahres ein Gesetzentwurf vorgestellt, der diese Ausgaben wieder ausgleichen sollte - der Solidaritätszuschlag. Dieser sah vor, den Bundesbürgern eine auf zunächst ein Jahr befristete Zusatzabgabe aufzutragen, die 22 Milliarden DM einbringen sollte. Zusätzlich zu den Ausgaben für den Golfkrieg, sollten mit diesen Einnahmen die Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa sowie die neuen Bundesländer unterstützt werden. Das Gesetz trat am 24. Juni in Kraft und beginnend eine Woche später, wurde der Solidaritätszuschlag über den angekündigten Zeitraum von 12 Monaten erhoben. In dieser Phase wurde der Soli mit 7,5 Prozent der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer pro Jahr bemessen. Effektiv entsprach das einer jährlichen Abgabe von 3,75 Prozent, da er nur für jeweils sechs Monate eines Jahres erhoben wurde.

Nach einer kurzen Pause in den Jahren 1993 und 1994 wurde der Soli im Jahr 1995 wiedereingeführt, um die steigenden Kosten der Wiedervereinigung zu decken. In den ersten beiden Jahren nach der Wiedereinführung wurde der Soli erneut mit 7,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer bemessen. Seit dem Jahr 1998 beträgt er die noch heute im Jahr 2020 gültigen 5,5 Prozent. 

Wer zahlt den Solidaritätszuschlag und wer zahlt ihn nicht?

Den Solidaritätszuschlag zahlen grundsätzlich alle Steuerzahlenden als Zuschlag auf die Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer in Höhe von 5,5 Prozent. Juristische Personen, dazu zählen Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften sowie Vereine zahlen den gleichen Prozentsatz auf ihre Körperschaftsteuer. Es ist wichtig zu beachten, dass die zu zahlende Steuer als Bemessungsgrundlage dient und der Soli zusätzlich zu dieser Steuer gezahlt wird. 

Die Freigrenze 

Der Solidaritätszuschlag muss erst gezahlt werden, wenn die jährliche Einkommensteuer die Freigrenze von 972 Euro bzw. 1.944 bei verheirateten überschreitet. Bis zu einer jährlichen Einkommensteuer in Höhe von 1.340 Euro wurde die sogenannte Gleitzone eingerichtet, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise angehoben wird. Haben die jährlichen Einkommensteuerzahlungen die Obergrenze dieser Gleitzone erreicht, beträgt der Soli die vollen 5,5 Prozent.

Der Kinderfreibetrag 

Bei der Berechnung des Soli werden neben der Einkommensteuer auch Kinder berücksichtigt. Haben Arbeitgeber Kinderfreibeträge, also Lohnsteuerabzugsmerkmale zu berücksichtigen, so wird der Solidaritätszuschlag nicht von der tatsächlichen Lohnsteuer berechnet. Stattdessen dient eine sogenannte fiktive Lohnsteuer, die sich aus der um die Kinderfreibeträge reduzierten Lohnsteuer ergibt, als Bemessungsgrundlage für den Soli Beitrag.  Dabei sind sowohl beim Lohnsteuer Jahresausgleich des Arbeitgebers, als auch bei der Einkommensteuerveranlagung stets die Jahresbeträge der Kinderfreibeträge anzusetzen.

Ihren Soli-Beitrag berechnen

Die genaue Höhe des Solidaritätszuschlages kann dementsprechend variieren und richtet sich nach dem Einkommen und der Steuerklasse. Wenn Sie dennoch herausfinden möchten, wie hoch Ihr Solidaritätszuschlag ausfallen wird, können Sie den voraussichtlichen Betrag mit diesem Soli-Rechner berechnen. 

Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages

Nach der Bundestagswahl 2017 einigten sich die Regierungsparteien darauf vor allem untere und mittlere Einkommen bei dem Solidaritätszuschlag zu entlasten und nahmen einen entsprechenden Vermerk in den Koalitionsvertrag auf. Das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages sieht eine Freigrenze mit Gleitzone vor, durch die etwa 90 Prozent aller Soli-Zahlenden vollständig entlastet werden sollen. Dazu wird die Gleitzone angepasst, in welcher der zu entrichtende Soli-Beitrag schrittweise auf 5,5 Prozent angehoben wird. Im Ergebnis soll der Soli nur noch auf sehr hohe Einkommen erhoben werden. 

Was bedeutet das konkret?

Eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen…  

Alleinstehende bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen…

Wenn Sie wissen möchten, inwieweit das neue Gesetz Ihre persönlichen Soli-Beiträge beeinflusst, können Sie dafür ebenfalls diesen Soli-Rechner verwenden. 

Wer profitiert sonst noch von der Abschaffung des Soli?

Unternehmerinnen und Unternehmer, die Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen oder in Form einer Personengesellschaft (OHG oder KG) betreiben, profitieren ebenfalls von der Abschaffung des Soli. Denn ihre Gewinne unterliegen in der Regel der Einkommensteuer. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass rund 88 Prozent dieser Gewerbetreibenden vollständig vom Solidaritätszuschlag und rund 6,8 Prozent zumindest teilweise befreit werden. Lediglich für etwa 5,2 Prozent dieser Gruppe ändert sich nichts. 

Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass der Soli weiter wie bisher auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt dabei 15 Prozent und auf die Gewerbesteuer wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. 

Millionen werden entlastet

Insgesamt sollen durch die geplante Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages rund 33 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger vollständig befreit werden und rund 2,5 Millionen Steuerpflichtige profitieren in der Gleitzone ebenfalls. Lediglich etwa 1,3 Millionen Steuerpflichtige müssen weiterhin den vollen Satz von 5,5 Prozent zahlen. 

Solidaritätszuschlag Frau Laptop



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