Aktuelles

1.9.2023

Steuerliche Themen zum Jahreswechsel 2023/2024

Steuerliche Themen zum Jahreswechsel 2023/2024
1.9.2023

Die Unternehmensnummer als Voraussetzung zur Beschäftigung von Mitarbeitenden

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber die Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung angeben, wenn eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit elektronischen beantragt wird. Erst wenn diese Betriebsnummer vorliegt, können Beschäftigungen aufgenommen beziehungsweise Entgeltabrechnungen erstellt werden.

Abtretungsverbote für Lohnansprüche in Arbeitsverträgen – Nach gesetzlicher Neuregelung

Abtretungsverbote für Lohnansprüche in Arbeitsverträgen – Nach gesetzlicher Neuregelung mehr Unsicherheit statt Rechtssicherheit!
1.10.2023

Erhöhung der Schwerbehindertenabgabe für Unternehmen

Die Schwerbehindertenabgabe ist eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen in Deutschland, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern. Sie soll die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt unterstützen und Chancengleichheit gewährleisten. Im Jahr 2024 wurden die Abgabewerte erhöht. Um Klarheit über die Pflichten der Unternehmen im Zusammenhang mit der Schwerbehindertenabgabe zu schaffen, haben wir ein Mandantenrundschreiben zu diesem Thema erstellt. Es soll die Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen. Weiter enthält das Mandantenrundschreiben Informationen zu den erhöhten Abgabewerten seit 01.01.2024 sowie die Sonderregelungen für kleine Betriebe.
29.10.2020

Das Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung

Viele Unternehmen nutzen Bonuszahlungen, um den Beschäftigten Anerkennung und Dankbarkeit auszudrücken. Von der ursprünglichen Summe kommt allerdings nur ein reduzierter Betrag auf dem Konto des Empfängers an, denn Bonuszahlungen müssen versteuert werden. Doch wie genau berechnet sich die Steuerlast von Bonuszahlungen?
9.2.2021

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung

Um die anhaltende Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Bundesregierung diverse Infektionsschutzmaßnahmen und weitreichende Kontaktverbote erlassen. Die Maßnahmen wurden mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung auf den Arbeitsplatz ausgeweitet.