Wann sind berufliche Weiterbildungen steuerlich absetzbar?

Betriebliche Fortbildungen und Persönlichkeitsförderungen sind mittlerweile Standard in vielen Unternehmen - und das aus gutem Grund. Beschäftigte, denen die Möglichkeit zu regelmäßigen Weiterbildungen gegeben wird, fühlen sich wertgeschätzt und sind zufriedener mit ihrem:r Arbeitgeber:in. Doch nicht nur Beschäftigte profitieren vom ständigen Lernen. Die neu erlernten Fähigkeiten werden direkt in den Arbeitsalltag eingebracht, sodass sich dies letztlich positiv auf die Produktivität und Arbeitsqualität auswirkt. Schafft ein Unternehmen das Beste aus den individuellen Mitarbeiter:innen herauszuholen, stellt das einen spürbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz dar.  Allerdings sind Weiterbildungsveranstaltungen und Seminare nicht immer preiswert. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, welche Kosten steuerlich absetzbar sind und wie Sie Ihren Mitarbeiter:innen helfen, Weiterbildungsangebote effizient zu nutzen. 

Betriebliche Fortbildungen und Persönlichkeitsförderungen sind mittlerweile Standard in vielen Unternehmen - und das aus gutem Grund. Beschäftigte, denen die Möglichkeit zu regelmäßigen Weiterbildungen gegeben wird, fühlen sich wertgeschätzt und sind zufriedener mit ihrem:r Arbeitgeber:in. Doch nicht nur Beschäftigte profitieren vom ständigen Lernen. Die neu erlernten Fähigkeiten werden direkt in den Arbeitsalltag eingebracht, sodass sich dies letztlich positiv auf die Produktivität und Arbeitsqualität auswirkt. Schafft ein Unternehmen das Beste aus den individuellen Mitarbeiter:innen herauszuholen, stellt das einen spürbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz dar. 

Wann müssen die Kosten für eine Weiterbildung vom Unternehmen übernommen werden?

Beschäftigte können sich die im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung entstandenen Kosten grundsätzlich nur erstatten lassen, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet wurde. Sollte die Veranstaltung außerhalb stattfinden, müssen die Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten ebenfalls erstattet werden. Dabei werden die Beschäftigten für die Dauer der Fortbildung von der Arbeit freigestellt, wobei diese Zeit nicht als Urlaub gilt. Für Beschäftigte mit eigenständigem Wunsch eine Weiterbildung zu besuchen, besteht hingegen keine Pflicht zur Kostenübernahme oder der Freistellung von der Arbeit. Auf Weiterbildungen, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, hat der bzw. die Arbeitgeber:in allerdings keinen Einfluss. 

Es ist hierbei zu erwähnen, dass der Großteil aller Arbeitgeber:innen Eigeninitiative bei Weiterbildungen begrüßt. Insofern ist die Bereitschaft zur teilweisen oder gesamten Kostenübernahme bei vielen Unternehmen grundsätzlich vorhanden. 

Was gilt, wenn das Unternehmen die Fortbildung zahlt?

Fortbildungskosten, die von dem bzw. der Arbeitgeber:in übernommen werden, können grundsätzlich als Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Fortbildung vom Unternehmen veranlasst wurde und im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen. 

Wie wird dies genau überprüft?

Die Überprüfung der betrieblichen Veranlassung durch das Finanzamt ist recht unkompliziert. In der Regel ist ein entsprechendes Schreiben des:r Arbeitgeber:in ausreichend. Etwas schwieriger gestaltet sich die Überprüfung nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang zur Unternehmenstätigkeit. Hier stehen vor allem zwei Fragen im Vordergrund: 

  1. Wem nutzt die Weiterbildung?
  2. Überwiegt der eigenbetriebliche Vorteil oder der private Persönlichkeitsgewinn bei den Beschäftigten?

Das Unternehmen kann die Kosten in jedem Fall zunächst von den Betriebsausgaben abziehen. Normalerweise stellen diese Ausgaben keinen Arbeitslohn dar und müssen demnach nicht versteuert werden. Dies ändert sich jedoch, wenn der private Persönlichkeitsgewinn des Beschäftigten über dem eigenbetrieblichen steht. In diesem Fall zählen die aufgewendeten Kosten als Arbeitslohn und müssen entsprechend versteuert werden. 

Diese Aufwendungen sind immer steuerfrei

Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben Aufwendungen für Weiterbildungen grundsätzlich steuerfrei:

Weiterhin sind Aufwendungen für Seminare, welche im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsleistungen von einem:r zertifizierten Seminarleiter:in durchgeführt werden, bis zu 600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Hierzu zählen nicht nur Erste-Hilfe-Kurse, sportliche Aktivitäten oder Ernährungsseminare. So kann zum Beispiel auf der Grundlage von Gesundheitsmaßnahmen, Kommunikationstraining oder Weiterbildungen im Bereich der Arbeitsorganisation angeboten werden. 

Denn ein gutes Kommunikationsverhalten oder eine effiziente Organisation des Arbeitsalltags reduziert den Stress einzelner Personen und fördert somit das mentale sowie physische Wohlbefinden des gesamten Teams. 

Was gilt, wenn die Mitarbeiter:innen selber zahlen?

Fortbildungskosten, die von Beschäftigten selbst getragen werden, können als Werbungskosten von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgezogen werden. Entscheidend ist hierbei, dass die Aufwendungen im Rahmen einer beruflichen Veranlassung geleistet wurden. Das bedeutet, dass ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit bestehen muss, welcher in der Folge förderlich für den beruflichen Erfolg des:r Mitarbeiter:in ist. 

Bezüglich der Frage nach dem Bestehen der beruflichen Veranlassung urteilte der Bundesfinanzhof im Jahr 2008, dass hier vor allem die Lehrinhalte der Veranstaltung entscheidend sind. Weiterhin ist es wichtig, wie die Lerninhalte konkret im Rahmen der beruflichen Tätigkeit angewendet werden und wie die Weiterbildungsveranstaltung abgelaufen ist. Darüber hinaus können in einigen Fällen die Hintergründe der Teilnehmenden von Bedeutung sein. Finden sich dort zum Beispiel keine oder nur sehr wenige Personen mit einem ähnlichen Branchenhintergrund, kann die berufliche Veranlassung zumindest angezweifelt werden. 

Weiterbildungsangebote steigern die Zufriedenheit 

Mit einem breiten Angebot regelmäßiger Weiterbildungen zeigt das Unternehmen, dass es am persönlichen und beruflichen Wachstum der Mitarbeiter:innen interessiert ist. Diesen wird damit die Möglichkeit gegeben die nächsten Karriereziele zu erreichen, was einen wichtigen Stabilitätsfaktor in der Zukunftsplanung darstellt. Weiterhin werden so langfristige Mitarbeiterbindungen gefördert, was sich letztlich positiv auf die Produktivität und das Arbeitsklima auswirkt.

Weiterbildung Lernen Recherche



Zurück zur Blog Startseite