Was müssen Arbeitgeber zum 9-Euro-Ticket wissen?

Vom 01. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gibt es die Möglichkeit, für jeden dieser Monate das sogenannte 9-Euro-Ticket zu erwerben. Damit können die Tickethalter:innen innerhalb dieser Zeit den Personennahverkehr in ganz Deutschland unbegrenzt nutzen. Ungefähr 7 Millionen 9-Euro-Tickets wurden bereits in der 10-tägigen Vorverkaufsphase verkauft und die Nachfrage ist weiterhin groß. Viele Unternehmen stellen ihren Angestellten jedoch bereits Monats- bzw. Jahreskarten für den ÖPNV zur Verfügung. In diesen Fällen muss einiges bei der Lohnabrechnung beachtet werden.  Wir haben Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zum 9-Euro-Ticket zusammengetragen. Außerdem erfahren Sie, wie sich das Ticket während dieser Zeit steuerlich auf Ihre Beschäftigten auswirkt. 

Vom 01. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gibt es die Möglichkeit, für jeden dieser Monate das sogenannte 9-Euro-Ticket zu erwerben. Damit können die Tickethalter:innen innerhalb dieser Zeit den Personennahverkehr in ganz Deutschland unbegrenzt nutzen. Ungefähr 7 Millionen 9-Euro-Tickets wurden bereits in der 10-tägigen Vorverkaufsphase verkauft und die Nachfrage ist weiterhin groß. Viele Unternehmen stellen ihren Angestellten jedoch bereits Monats- bzw. Jahreskarten für den ÖPNV zur Verfügung. In diesen Fällen muss einiges bei der Lohnabrechnung beachtet werden. 

Wo kann das 9-Euro-Ticket gekauft werden?

Interessierte können das 9-Euro-Ticket an den klassischen Verkaufsstellen von Verkehrsunternehmen, wie zum Beispiel an den Ticketautomaten oder -schaltern in den Bahnhöfen kaufen. Weiterhin ist es möglich, das Ticket direkt auf der Internetseite der Deutschen Bahn oder über die 9-Euro-Ticket-App des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu erwerben. Inhaber:innen können bundesweit alle Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Busse und die Züge des Nah- und Regionalverkehrs nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Züge von der Deutschen Bahn oder anderen Anbietern betrieben werden. Für den Fernverkehr mit Bussen oder Bahnen, wie etwa ICE, Intercity, Eurocity und Flixbus gilt das 9-Euro-Ticket allerdings nicht.

Mit welchen Folgen muss bei der Zugreise gerechnet werden?

Genaue Prognosen dazu, wie voll es in den Zügen wird, können von der Deutschen Bahn nicht gemacht werden. Wegen der hohen Nachfrage lässt sich jedoch davon ausgehen, dass es zu einem spürbar höheren Zahl von Zugreisenden kommen wird. Deshalb stellt die Bahn 50 zusätzliche Züge bereit, die vor allem auf den bei Touristen beliebten Strecken eingesetzt werden. Somit sollen Fahrende zum Beispiel auf den Strecken in Richtung Nord- und Ostsee sowie in den Süden Deutschlands entlastet werden.

Fahrgäste mit Rollstuhl und Radfahrende müssen dennoch mit erhöhten Schwierigkeiten rechnen. Die DB-Regio weist darauf hin, dass die notwendigen Mobilitätshilfen im ländlichen Raum dafür unter Umständen nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden. Außerdem kann es schwerer werden in den vollen Zügen einen angemessenen Platz zu finden. Der knapp bemessene Platz in den Zügen kann für Reisende mit Fahrrad ebenfalls problematisch werden. Insbesondere größere Gruppen sollten dies bei der Wahl des Reiseziels sowie der Organisation der Zugfahrt beachten. Vor allem auf den Rückfahrten am Abend kann es zu Überfüllung der Züge kommen. Daher müssen Reisende mit Fahrrad damit rechnen, dass das Zugpersonal den Einstieg nur ohne das mitgebrachte Gefährt gestattet. 

Wie wird das 9-Euro-Ticket steuerlich behandelt?

Das 9-Euro-Ticket hat einige Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung in der Entgeltabrechnung. Abhängig davon, um welche Art von Ticket es sich handelt und wie es zur Verfügung gestellt wird, muss folgendes beachtet werden:

ÖPNV-Ticket wird monatlich vom Arbeitgeber gewährt

Stellt der Arbeitgeber monatlich ein steuer- und beitragsfreies Jobticket zur Verfügung, handelt es sich um einen sogenannten Sachbezug. Dieser muss entsprechend im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Da die Tickets in den Monaten Juni, Juli und August nur neun Euro kosten, muss nur dieser Betrag in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. 

Arbeitgeber erstattet einen monatlichen Zuschuss zum ÖPNV-Ticket

Kaufen sich Beschäftigte ihr Ticket für den ÖPNV selbst, können Arbeitgeber dieses entweder teilweise oder in voller Höhe steuer- und beitragsfrei erstatten. Diese Auslagen betragen in den Monaten Juni bis August nur neun Euro, womit Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss nur bis zu dieser Höhe erstatten können. Wird die Summe von neun Euro überschritten, muss der Betrag regulär steuer- und sozialpflichtig abgerechnet werden. 

Die Finanzverwaltung lässt vereinfachungshalber zu, dass die bisherigen Zuschüsse weiterhin in voller Höhe steuerfrei abgerechnet werden können. Dann muss jedoch zum Jahresende geprüft werden, ob die Zuschüsse die Aufwendungen überschreiten. Ist dies der Fall muss gegebenenfalls eine Korrektur der Lohnabrechnung erfolgen. 

Jahrestickets

Kaufen Arbeitgeber ein Jahresticket, muss der geldwerte Vorteil in der Entgeltabrechnung im Monat des Erwerbs berücksichtigt werden. Dasselbe gilt, wenn Beschäftigte ihr Jahresticket vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Erhalten Arbeitgeber oder -nehmer durch des 9-Euro-Tickets eine Erstattung muss in jedem Fall die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber geändert werden. Dies gilt auch, wenn sich aufgrund der Steuerfreiheit nichts an der Steuer- und Beitragslast ändert. Denn sämtliche nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreie Leistungen müssen durch Arbeitgeber in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Beschäftigte den korrekten Betrag in der Steuererklärung von der Entfernungspauschale abziehen. Dabei handelt es sich um jenen Zuschuss, der vom Arbeitgeber steuerfrei für Fahrten zwischen der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte bereitgestellt wurde. 

Das Ticket muss auf der Entgeltabrechnung vermerkt sein

Das 9-Euro-Ticket wird sich auf die Entgeltabrechnungen von Beschäftigten auswirken, die ein Ticket für den ÖPNV teilweise oder in voller Höhe von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen. Hier müssen vor allem Halter:innen von Jahreskarten am Jahresende aufpassen, dass in den Monaten von Juni bis August alles korrekt auf ihren Abrechnungen vermerkt wurde. Ansonsten kann es zu Forderungen Steuernachzahlungen kommen.

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