Anhebung der Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs

Das neue Regierungsbündnis aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag unter anderem auf eine zusätzliche Erhöhung des Mindestlohns geeinigt. Um die Verdienstgrenzen für Mini- bzw. Midijobs einzuhalten, hat ein höherer Mindestlohn in der Regel die Reduzierung der möglichen Arbeitsstunden zur Folge. Daher werden diese ebenfalls angepasst, sodass Beschäftigte weiterhin die Möglichkeit haben, im gewohnten Umfang zu arbeiten. In diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen aus dem neuen Gesetzesentwurf zusammengetragen und zeigen Ihnen, welche Auswirkungen diese Änderungen auf den Arbeitsmarkt haben.

Das neue Regierungsbündnis aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag unter anderem auf eine zusätzliche Erhöhung des Mindestlohns geeinigt. Um die Verdienstgrenzen für Mini- bzw. Midijobs einzuhalten, hat ein höherer Mindestlohn in der Regel die Reduzierung der möglichen Arbeitsstunden zur Folge. Daher werden diese ebenfalls angepasst, sodass Beschäftigte weiterhin die Möglichkeit haben, im gewohnten Umfang zu arbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Mini- und Midijobs?

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Mini- und einem Midijob ist der durchschnittliche Monatslohn der Beschäftigten. Beträgt dieses nicht mehr als die zurzeit noch gültigen 450 Euro, handelt es sich um einen Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung. Zahlt der Arbeitgeber hierbei den gesetzlichen Mindestlohn, müssen die wöchentlichen Arbeitsstunden bei einer Erhöhung entsprechend angepasst werden, sodass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Bei einem Midijob hingegen verdient der bzw. die Arbeitnehmer:in durchschnittlich mehr als 450 Euro, maximal aber 1300 Euro. Im Gegensatz zum Minijob, bei dem Arbeitgeber lediglich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, besteht für den Midijob Sozialversicherungspflicht.

Welche Änderungen wurden beschlossen?

Im Jahr 2020 beschloss eine unabhängige Mindestlohnkommission eine Anhebung des Mindestlohns in vier Stufen, beginnend mit dem 01.01.2021.

Die letzte Stufe dieses Vier-Stufen-Plans ist am 01.07.2022 mit einem Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro erreicht. Der neue Gesetzesentwurf soll direkt an die bisherige Entwicklung angeschlossen werden und ab dem 01.10.2022 einen allgemein gültigen Mindestlohn von 12 Euro einführen.

 Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Mindestlohn in den darauffolgenden 15 Monaten unverändert bleiben soll. Über die nächste Anhebung zum 01. Januar 2024 soll dann wieder eine unabhängige Mindestlohnkommission bestehend aus Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden.

Anhebung der Verdienstgrenzen

Die Verdienstgrenzen für Mini- sowie Midijobs werden zum 01.10.2022 ebenfalls angepasst. Für Minijobs steigt die Obergrenze von 450 Euro auf 520 Euro, wodurch eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Zusätzlich verspricht die Bundesregierung Maßnahmen zu treffen, die das Einstellen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten fördern. Dies soll dabei helfen zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

 Für Midijobs erfolgt eine Erhöhung der Verdienstgrenze von 1300 auf 1600 Euro im Monat. Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass Beschäftigte im unteren Übergangsbereich stärker entlastet werden, um die Grenzbelastung beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu glätten. Dies soll Anreize für geringfügig Beschäftigte erhöhen, ihre Arbeitszeit über einen Minijob hinaus auszuweiten.

 Der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze wird zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeträge von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Schutz der Beschäftigten darf nicht zu kurz kommen

Die angestrebte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro entspricht in etwa 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland. Dieser Wert wird im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Bundesregierung dem Versprechen von Schutzmaßnahmen gerecht wird, die helfen sollen, Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse zu missbrauchen. Denn genaues findet sich dazu im Gesetzentwurf bisher nicht.



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