Unser Hauptprodukt ist unsere Softwarelösung, die wir für den Einsatz in der Kanzlei entwickelt haben. Deswegen enthält unser Nutzungsvertrag standardmäßig eine Wettbewerbsklausel, die Ihnen vollumfänglichen Mandatsschutz garantiert und mit Vertragsstrafen absichert.
Für die technische Implementierung benötigen wir maximal eine Stunde. Danach ist TAXMARO vollumfänglich einsetzbar.
TAXMARO funktioniert dann gut, wenn die Plattform von der Lohnbuchhaltung optimal eingesetzt wird. Daher erhalten Ihre Mitarbeiter fortlaufend und kostenlose Schulungen zur Anwendung und dem Einsatz beim Mandanten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie optimal von unserer Effizienzsteigerung profitieren.
Ähnlich zu Einrichtung in der Kanzlei benötigen Sie für das Aufsetzen Ihrer Mandate in TAXMARO wenige Minuten. Unser System verfügt über umfangreiche Grundeinstellungen, die eine sofortige Nutzung bei Standardabläufen ermöglicht. Zusätzlich bieten wir Ihnen und Ihren Mandanten jeweils eine individuelle Schulung sowie Einrichtung an.
TAXMARO bildet lediglich die vorbereitende Lohnbuchhaltung ab. Die eigentliche Abrechnung erfolgt unverändert in Ihrem Abrechnungssystem wie zum Beispiel DATEV. Damit bewegen sich Ihre Lohnbuchhalter in ihrem vertrauten Umfeld und müssen zur eigentlichen Abrechnungstätigkeit nicht weitergehend geschult werden.