Können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?

Im vergangenen Jahr haben rund 20 Millionen Menschen in Deutschland insgesamt etwa 5 Milliarden Euro gespendet. Verglichen mit den Vorjahren bedeutet dies zwar einen Rückgang im Spendenvolumen und der Anzahl der Spender:innen, dennoch ist die Summe insgesamt die fünfthöchste seit Aufzeichnungsbeginn der Statistik im Jahr 2005. Mit rund 500 Millionen Euro spendeten die Deutschen im Dezember am meisten Geld. Der Dezember ist traditionell der Monat, in dem die Spendenbereitschaft am höchsten ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen können und wo Sie Einrichtungen finden, die Ihren Wünschen entsprechen.

Im vergangenen Jahr haben rund 20 Millionen Menschen in Deutschland insgesamt etwa 5 Milliarden Euro gespendet. Verglichen mit den Vorjahren bedeutet dies zwar einen Rückgang im Spendenvolumen und der Anzahl der Spender:innen, dennoch ist die Summe insgesamt die fünfthöchste seit Aufzeichnungsbeginn der Statistik im Jahr 2005. Mit rund 500 Millionen Euro spendeten die Deutschen im Dezember am meisten Geld. Der Dezember ist traditionell der Monat, in dem die Spendenbereitschaft am höchsten ist.

Wann ist eine Spende absetzbar?

Um eine Spende absetzen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. So muss sie zunächst immer freiwillig geleistet werden und steuerbegünstigte Zwecke bzw. steuerbegünstigte Organisationen erreichen. Eine Organisation wird steuerbegünstigt behandelt, wenn sie einen gemeinnützigen Zweck erfüllt. Im § 52 Abgabenordnung ist dabei festgelegt, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Grundsätzlich müssen Ziele verfolgt werden, welche die Allgemeinheit mit materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördern. Dazu zählen unter anderem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe sowie Kunst und Kultur.

Der Spendennachweis 

Spenden bis zu 200 Euro können beim Finanzamt mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis gemeldet werden. Dies kann zum Beispiel ein Zahlungsbeleg oder die Kopie eines Kontoauszugs sein. Überschreitet eine Spende den Betrag von 200 Euro, wird ein Spendennachweis benötigt. Dafür füllt der oder die Spendenempfänger:in ein entsprechendes Formular aus. In diesem Formular müssen die genaue Adresse des:r Empfänger:in, die Art und Höhe der Spende sowie eine Bestätigung, dass die Spende für einen bestimmten steuerbegünstigten Zweck verwendet wird, angegeben werden. 

Können Spenden unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden?

Spenden können in ihrer Summe unbegrenzt hoch sein. Allerdings ist es nicht möglich das gespendete Geld in jedem Fall in vollem Umfang steuerlich abzusetzen. Es können höchstens 20 Prozent des Jahresnettoeinkommens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Übersteigen die Spenden innerhalb eines Jahres den Höchstwert von 20 Prozent der Jahreseinkünfte, können diese auf das Folgejahr übertragen werden. Dieser sogenannte Spendenvortrag ist zeitlich unbegrenzt und wird solange fortgeführt, bis der vormals geleistete Spendenbetrag verrechnet ist. Das Finanzamt verschickt dafür jedes Jahr einen Feststellungsbescheid, aus dem hervorgeht, wie viel bereits berücksichtigt wurde und welche Summe noch offen ist.

Werden Spenden über die Steuer komplett erstattet? 

Der gespendete Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die Steuerlast verringert. Im Schnitt erhalten Spender:innen auf diesem Weg etwa ein Drittel ihrer Spenden zurück. Parteispenden nehmen hierbei allerdings eine Sonderrolle ein, die im Folgenden beschrieben wird. 

Wo soll die Spende hingehen?

Der Staat unterteilt Spenden in drei verschiedene Kategorien: Spenden an gemeinnützige Organisationen, Spenden an Stiftungen und Spenden an politische Parteien. In jedem Fall muss die Spende ohne eine Gegenleistung erfolgen. 

Gemeinnützige Vereine oder Zwecke

Ein gemeinnütziger Verein fördert das Wohl der Gemeinschaft und erhält dafür steuerliche Vorteile. Auf die Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins werden keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer erhoben und es gilt für einige Leistungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Ein Verein wird als gemeinnützig Anerkannt, wenn er im Sinne § 52 Abgabenordnung handelt.

Gemeinnützige Vereine können zum Beispiel in den Bereichen des Sports, Naturschutzes, Tierschutz oder Kunst und Kultur arbeiten. Es ist allerdings wichtig, sicher zu gehen, dass der Verein tatsächlich als gemeinnützig anerkannt ist. Um die Suche nach geeigneten Vereinen bzw. Organisationen zu finden, die vertrauensvoll und seriös mit Ihrer Spende umgehen, können Sie sich an Spendensiegeln orientieren. Diese werden seit mehr als 120 Jahren vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergeben. Eine Liste der Organisationen, die ein Siegel erhalten haben, finden Sie auf der Internetseite des DZI.

Gemeinnützige Stiftungen 

Stiftungen sind Einrichtungen, die sich mit Hilfe des Privatvermögens von Stifter:innen langfristig für einen gemeinnützigen Zweck einsetzen. Mit rund zwei Dritteln ist die Mehrheit der Stifter:innen in Deutschland Privatpersonen. Grundsätzlich können jedoch Organisationen ebenfalls die Rolle eines Stifters einnehmen. In jedem Fall muss die Verwendung des Kapitals in der Stiftungssatzung langfristig auf einen bestimmten Verwendungszweck festgelegt werden. Das übertragene Vermögen wird von der Stiftung gewinnbringend angelegt und die auf diesem Weg erwirtschafteten Überschüsse werden für einen gemeinnützigen Zweck ausgegeben.

Stiftungen sind in der Regel für die Ewigkeit angelegt, um das gestiftete Vermögen möglichst effektiv für die Gesellschaft zu nutzen. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass das Vermögen des Stifters in der Zukunft nicht zweckentfremdet wird. Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss eine Stiftung ebenfalls mindestens einen der im § 52 Abgabenordnung genannten Zwecke erfüllen. Dies ist erfüllt, wenn ein breiter Teil der Öffentlichkeit von den Förderungen profitiert. Spenden an Stiftungen von Privatpersonen stellen eher die Ausnahme dar, da diese in der Regel bereits mit ausreichend Kapital ausgestattet sind.

Politische Parteien

Eine Parteispende wird nur als solche anerkannt, wenn es sich um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt. Demnach muss sie unter anderem Einfluss auf die öffentliche Willensbildung nehmen wollen. Parteispenden können auf Basis von zwei verschiedenen Kategorien steuerlich geltend gemacht werden. 

Kleinspenden

Eine Spende bis zu einer Höhe von 1.650 Euro für Ledige und 3.300 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften wird zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. 

Beispielrechnung:

Eine ledige Person entscheidet sich dazu, 2.200 Euro an eine Partei zu spenden. Hier kann der Höchstbetrag von 1.650 Euro geltend gemacht werden, woraus sich eine Steuerschuld von 825 Euro ergibt. Diese Kosten sind in der Steuererklärung unter Sonderausgaben zu vermerken.

Größere Spenden

Spenden, die über einen Betrag von 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro hinausgehen, können ebenfalls als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Demnach haben Ledige die Möglichkeit weitere 1.650 Euro und Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften 3.300 Euro als Sonderausgabe zu vermerken. 

Beispielrechnung

Eine ledige Person spendet ebenfalls 2.200 Euro. Sie macht den Höchstbetrag von 1.650 Euro geltend, woraus sich eine Steuerschuld von 825 Euro ergibt. Die Differenz zwischen dem Höchstbetrag und der Spende kann nun als Sonderausgabe angegeben werden. In diesem Beispiel wären dies weitere 550 Euro. Insgesamt können Ledige demnach 3.300 Euro und Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften 6.600 Euro steuerlich geltend machen.

 

Kleine Spenden, große Wirkung

Mit Spenden in jeglicher Form werden zum Beispiel Menschen, Tiere oder natürliche Lebensräume unterstützt. Dabei ist nicht entscheidend in welchem Umfang die Spende ausfällt. Auf diesem Weg kann ein kleiner Beitrag große Unterschiede zur Folge haben. Diese Gleichung gilt selbstverständlich nicht nur im Dezember - eine Spende ist immer willkommen

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