Die wichtigsten Informationen zum Coronabonus

Die Corona-Pandemie verlangt Arbeitnehmer:innen viel ab, die branchenübergreifend unter strengen Auflagen ihrer Beschäftigung nachgehen. Hinzu kommen zahlreiche Überstunden, die Forderung nach einer höheren Flexibilität und in einigen Branchen ein gestiegenes Gesundheitsrisiko. Das Arbeiten unter diesen erschwerten Bedingungen bleibt vom Gesetzgeber nicht unbeachtet. Aus diesem Grund wird den Arbeitgeber:innen angeboten, sich bei ihren Beschäftigten für deren Einsatz zu bedanken.

Die Corona-Pandemie verlangt Arbeitnehmer:innen viel ab, die branchenübergreifend unter strengen Auflagen ihrer Beschäftigung nachgehen. Hinzu kommen zahlreiche Überstunden, die Forderung nach einer höheren Flexibilität und in einigen Branchen ein gestiegenes Gesundheitsrisiko. Das Arbeiten unter diesen erschwerten Bedingungen bleibt vom Gesetzgeber nicht unbeachtet. Aus diesem Grund wird den Arbeitgeber:innen angeboten, sich bei ihren Beschäftigten für deren Einsatz zu bedanken.

Der steuerfreie Bonus

Ein Bonus, der für die geleistete Arbeit während der Corona-Pandemie gezahlt wurde, ist  bis 1.500 Euro steuerfrei - dabei ist es unerheblich, ob er in Form einer Sach- oder Geldleistung ausgezahlt wurde. Der Bonus kann entweder in mehreren Teilbeträgen oder als Einmalzahlung ausgehändigt werden. In jedem Fall muss er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt ausgezahlt werden und darf die Summe von insgesamt 1.500 Euro pro Person nicht überschreiten. Nur dann profitieren Arbeitnehmer:innen von der Entlastung. Wird zum Beispiel ein Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gezahlt, werden reguläre Abgaben fällig. 

Für welchen Zeitraum gilt die Steuerfreiheit?

Ursprünglich wurden alle Zahlungen begünstigt, die zwischen dem 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geleistet wurden. Aufgrund der noch immer aktuellen Ausbreitung des Virus und die damit weiter anhaltende Mehrbelastung vieler Beschäftigten, wurde der Zeitraum ausgeweitet. Bonuszahlungen bleiben bis auf weiteres bis zum 30. Juni 2021 steuerfrei.

Wie oft kann ein steuerfreier Bonus gezahlt werden?

Die Höchstsumme von 1.500 Euro zählt Jahresübergreifend. Sofern dieser Betrag bereits im vergangenen Jahr erreicht wurde, fallen auf alle weiteren Bonuszahlungen reguläre Steuer- und Sozialabgaben an.

Für wen gilt diese Regelung?

Grundsätzlich können Beschäftigte aus allen Branchen von der Abgabenbefreiung einer Bonuszahlung profitieren. Diese Regelung hat keine Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Arbeitnehmergruppen. 

Viele Vorteile für Ihr Unternehmen

Eine Bonuszahlung ist eine gute Möglichkeit für Unternehmen, sich für die Arbeit ihrer Beschäftigten zu bedanken. Auf diesem Weg kann Anerkennung für die zusätzliche Belastung, welche die vergangenen Monate mit sich brachten, ausgedrückt werden. Durch das Wegfallen sämtlicher Abgaben, können sich Ihre Mitarbeiter:innen an der vollen Summe erfreuen.

Für das Unternehmen fallen bei der Auszahlung keine zusätzlichen Kosten an, da der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung wegfällt. Normalerweise würden für das Unternehmen zusätzlich Kosten in Höhe von 300 Euro anfallen, wenn von einem Arbeitgeberanteil von etwa 20 Prozent ausgegangen wird.

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