Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Gesellschaften müssen jederzeit mit einer Buchprüfung rechnen. Hier werden die finanziellen Vorgänge auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit überprüft. Einer der zentralen Untersuchungsgegenstände ist dabei die sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung. Wurde eine solche festgestellt, muss die Gesellschaft entsprechende Nachzahlungen leisten. Es ist jedoch nicht immer eindeutig, wann eine versteckte Gewinnausschüttung vorliegt und wann es sich um eine offene Gewinnausschüttung handelt.  Deshalb haben wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen hierzu zusammengetragen. Sie erfahren, nach welchen Kriterien einzelne Fälle beurteilt werden und mit welchen Folgen bei einer festgestellten versteckten Gewinnausschüttung  gerechnet werden muss. 

Gesellschaften müssen jederzeit mit einer Buchprüfung rechnen. Hier werden die finanziellen Vorgänge auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit überprüft. Einer der zentralen Untersuchungsgegenstände ist dabei die sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung. Wurde eine solche festgestellt, muss die Gesellschaft entsprechende Nachzahlungen leisten. Es ist jedoch nicht immer eindeutig, wann eine versteckte Gewinnausschüttung vorliegt und wann es sich um eine offene Gewinnausschüttung handelt. 

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bezeichnet sämtliche Vorteile, die eine GmbH zulasten des eigenen Gewinnes eine:r Gesellschafter:in oder einer ihr nahestehenden Person zuwendet. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die GmbH einem Gesellschafter für Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen zu wenig berechnet bzw. ein zu hohes Gehalt oder zu viel Miete zahlt. 

Dadurch wird der von der Gesellschaft per Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu versteuernde Gewinn verringert. Laut Körperschaftsteuergesetz (KStG) liegt in diesem Fall eine Korrektur des Gewinns vor. Im Gegensatz zur offenen Gewinnausschüttung basieren diese Vorgänge nicht auf einem Gewinnverteilungsbeschluss der Entscheidungsträger:innen in der GmbH, sondern finden verdeckt statt. 

Neben den genannten Fällen kann eine verdeckte Gewinnausschüttung unter anderem bei folgenden Vorgängen vorliegen: 

Eine der zentralen Fragen bei der Beurteilung eines individuellen Falles ist, ob der gewährte Vorteil einer fremden dritten Person zugewendet werden würde oder nicht. Kommt der bzw. die Prüfer:in zu dem Entschluss, dass die dritte Person den Vorteil nicht in der vorliegenden Form erhalten hätte, kann sich der Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung einstellen. Dieselben Beurteilungskriterien treffen weiterhin auf Personen zu, die den Gesellschafter:innen nahe stehen, wie z. B. Ehepartner:in oder Kinder. 

Nach welchen Kriterien werden einzelne Fälle beurteilt?

Im Steuergesetz findet sich keine eindeutige Definition zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung. Aus diesem Grund sind Buchprüfer:innen auf Definitionen aus der Rechtsprechung angewiesen, welche vier Voraussetzungen für das Vorliegen einer vGA festgelegt hat. Trifft jeder der folgenden Punkte zu, wird zugunsten einer vGA entschieden:

  1. Es kann eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung festgestellt werden,  
  2. welche durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, 
  3. sich auf die Höhe des Gesellschaftseinkommens auswirkt und
  4. nicht im Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht. 

Wie funktioniert dies in der Praxis?

Im Rahmen einer Buchprüfung werden infrage kommende Fälle anhand der genannten Voraussetzungen untersucht. Um herauszufinden, ob eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung vorliegt, wird die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) überprüft. Hier lassen sich sämtliche finanziellen Vorgänge und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Gesellschaft nachvollziehen. Weiter wird der Vergleich mit einem:r ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer:in angestellt. Hätte diese:r den Vertrag zu denselben Konditionen mit einer anderen Person abgeschlossen? Ist dies nicht der Fall und treffen die anderen Voraussetzungen ebenfalls zu, liegt in der Regel eine vGA vor. 

Was passiert, wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wurde?

Wurde eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, müssen die Gesellschafter:innen sowie die Gesellschaft eine bestimmte Summe an Steuernachzahlungen leisten. Die Nachzahlungssumme richtet sich dabei nach der Höhe der festgestellten vGA und regionalen Steuersätzen. Letztlich führt eine vGA stets zu höheren Steuernachzahlungen. 

Folgen für die Gesellschaft

Eine vGA darf nicht das zu versteuernde Einkommen der GmbH mindern. Das bedeutet, dass die Summe der vGA außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Einkommen hinzugerechnet werden muss. In der Folge wird die sich daraus ergebene Summe mit dem regulären Steuersatz belegt:

Ursprüngliche Einkünfte aus Kapitalerträgen + Summe der vGA = neue Grundlage zur Berechnung der fälligen Steuern. 

Anschließend: 

Neue Grundlage zur Berechnung der fälligen Steuern ÷ regulärer Steuersatz = fällige Steuernachzahlung. 

Folgen für den bzw. die Gesellschafter:in

Die Person, der die vGA zugerechnet wird, muss eine Besteuerung in Höhe der vGA vornehmen und die Kapitalerträge versteuern. Diese werden grundsätzlich durch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert. In der Folge muss der bzw. die Gesellschafter:in mehr Steuern zahlen, als bei einer offenen Gewinnausschüttung. In einigen Fällen können sich die Geschäftsführer:innen die Differenz von der Gesellschaft erstatten lassen.

Bei Buchprüfungen wird gezielt nach verdeckten Gewinnausschüttungen gesucht

Mit einer verdeckten Gewinnausschüttung sollen die Steuerabgaben der Gesellschaft verringert und die Gewinne somit erhöht werden. Es ist jedoch nicht immer eindeutig, wann eine vGA vorliegt. Dennoch wird im Rahmen einer Buchprüfung immer speziell nach verdeckten Gewinnausschüttungen gesucht. Die Folgen sind erhöhte Steuerzahlungen und eventuelle Erstattungen an die Gesellschafter:innen. Am häufigsten wird eine verdeckte Gewinnausschüttung beim Geschäftsführergehalt festgestellt. Aus diesem Grund ist es für Geschäftsführer:innen und die Gesellschaft ratsam, die Details des Arbeitsverhältnisses vertraglich festzuhalten und Geldflüsse zu dokumentieren.

Buchprüfung Taschenrechner Diagramme und Tabellen



Zurück zur Blog Startseite