Was müssen Geschäftsführer bei ihrer Gehaltsabrechnung beachten?

Geschäftsführer brauchen neben einem guten Geschäftssinn auch ausreichend Kenntnisse zur Verwaltung des Unternehmens, der Beschäftigten und finanziellen Ressourcen. Dabei ist es unerheblich ob die Person bereits Berufserfahrung mitbringt oder erst Einsteigt - die Buchhaltung muss regelmäßigen Überprüfungen des Finanzamts standhalten. Dabei schauen die Finanzämter oft und gerne auf die Gehälter der Geschäftsführung, besonders wenn sie zugleich Unternehmensanteile besitzt. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die verschiedenen Gesellschaftsformen und Arten der Geschäftsführung vor. Lesen Sie außerdem, welcher Besteuerung Ihr Geschäftsführergehalt unterliegt und wie Sie sich mit einem frühen Statusfeststellungsverfahren viel Geld sparen können.

Geschäftsführende brauchen neben einem guten Geschäftssinn auch ausreichend Kenntnisse zur Verwaltung des Unternehmens, der Beschäftigten und finanziellen Ressourcen. Dabei ist es unerheblich ob die Person bereits Berufserfahrung mitbringt oder erst Einsteigt - die Buchhaltung muss regelmäßigen Überprüfungen durch das Finanzamt standhalten. Dabei schauen die Finanzämter oft und gerne auf die Gehälter der Geschäftsführung, besonders wenn sie zugleich Unternehmensanteile besitzt.

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

Es ist zunächst wichtig zu erwähnen, dass der Gesetzgeber zwischen natürlichen und juristischen Personen unterscheidet:

Die Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtsträgern zu einer unternehmerischen Gesellschaft. Rechtsträger kann hierbei eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine andere Personengesellschaft sein. Eine:r der Gesellschafter:innen leitet üblicherweise das Unternehmen. Eine Personengesellschaft ist jedoch keine juristische Person und wird vor dem Gesetz nur in einigen Aspekten als solche behandelt.

Die Kapitalgesellschaft

Im Gegensatz zur Personengesellschaft steht hierbei nicht Persönlichkeit der Gründer:innen im Vordergrund, sondern das finanzielle Kapital der Gesellschafter:innen. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ohne eine eigene Investition ist dementsprechend nicht möglich.

Eine Kapitalgesellschaft wird grundsätzlich als juristische Person mit Rechts- und Parteifähigkeit behandelt und ist weiterhin deliktfähig. Dies bedeutet, dass sie für die Verursachung eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadens in Verantwortung gezogen werden kann. Somit ist eine wichtige Voraussetzung für das Bestehen potenzieller Schadensersatzforderungen gegeben. Jede Kapitalgesellschaft benötigt ein geschäftsführendes Organ, welches die Interessen der Gesellschaft gegenüber den Beschäftigten und der Öffentlichkeit vertritt. Da eine aktive Mitarbeit der Gesellschafter:innen hierbei nicht zwingend erforderlich ist, arbeiten in Kapitalgesellschaften oft Personen in der Geschäftsleitung, die nicht am Gründungsprozess beteiligt waren.

Besonderheit: Gesellschafter-Geschäftsführer 

Gesellschafter-Geschäftsführende sind gleichzeitig Anteilseigner und Geschäftsführer eines Unternehmens und wird auch als beherrschende Geschäftsführung bezeichnet. Als Gesellschafter:in ist die Person Mitglied der Gesellschafterversammlung, dem wichtigsten Organ jeder GmbH. Denn dort treffen sich regelmäßig alle Anteilseigner:innen und entscheiden über die Beschlüsse, mit denen das Unternehmensziel erreicht werden soll. Die in der Versammlung beschlossenen Maßnahmen werden anschließend von der Geschäftsführung in die Tat umgesetzt.  

Das Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren ist eine verbindliche, sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Person durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Auf diesem Weg soll den beteiligten Personen Rechtssicherheit darüber verschaffen, ob sie selbstständig tätig oder abhängig angestellt sind. Grundsätzlich kann ein entsprechender Antrag von jeder Person gestellt werden, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. 

Die obligatorische Statusfeststellung

Eine obligatorische Statusfeststellung findet statt, wenn die Geschäftsleitung eines Unternehmens eine DEÜV-Meldung eines neuen Mitarbeiters vornimmt und es sich bei der neu eingestellten Person um einen Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein mitarbeitendes Familienmitglied handelt. 

Wann muss ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden?

Ein Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren muss immer dann gestellt werden, wenn Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen und die beteiligte Person nicht durch die obligatorische Statusfeststellung überprüft werden kann. Gesellschafts-Geschäftsführer deren Arbeitsverhältnis vor 2005 begann, müssen ebenfalls einen Antrag stellen, da das obligatorische Feststellungsverfahren erst in diesem Jahr eingeführt wurde. Dasselbe gilt für mitarbeitende Familienangehörige, die ihr Arbeitsverhältnis vor 2008 aufgenommen haben. 

Welche Folgen hat das Statusfeststellungsverfahren für die beteiligten Personen?

Sollte eine Person im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nachträglich als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, haben Versicherungsträger grundsätzlich das Recht, die nicht gezahlten Beiträge für mehrere Jahre nachfordern. Daher ist es ratsam möglichst früh zu klären, welches Arbeitsverhältnis genau vorliegt. Auf diesem Weg können unangenehme Überraschungen vermieden werden. 

Zählen Geschäftsführer zu den Arbeitnehmer*innen?

Der Bundesgerichtshof urteilte zunächst, dass die Geschäftsleitung einer GmbH niemals ein:e Arbeitnehmer:in sein kann, da er oder sie das Unternehmen aktiv nach innen und außen vertritt. Anschließend urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) allerdings, dass dennoch zwei Arten von Geschäftsführenden vor dem Gesetz als Arbeitnehmer gelten.

Zum einen ist dies die Fremdgeschäftsführung, die eine Anteile am Unternehmen hält und dementsprechend nicht am Prozess der Entscheidungsfindung für das Erreichen der Unternehmensziele beteiligt ist. Weiterhin entschied das BAG, dass Gesellschafter-Geschäftsführer, die nur geringe Anteile am Unternehmen halten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vor dem Gesetz als Arbeitnehmer:in gelten. Sie dürfen nicht selbstverantwortlich über Zeit und Ort der Arbeitsleistung entscheiden, es darf keine persönliche Abhängigkeit zur Gesellschaft bestehen und ihre Arbeit muss überwacht und reglementiert werden.

Wie wird das Gehalt der Geschäftsführung besteuert?

Im Grunde werden die Gehälter von Geschäftsführenden wie bei Arbeitnehmer:innen besteuert. Dennoch gibt es in einigen Fällen Besonderheiten:

Angestellter Geschäftsführer

In diesem Fall hat die Person der Geschäftsleitung kein eigenes Geld in die Gesellschaft investiert und besitzt demnach keine Anteile. Sie wurde für das Management angestellt und untersteht in der Regel den Gesellschafter:innen. Vor dem Gesetz wird diese Person wie ein:e Arbeitnehmer:in behandelt und muss deshalb regulär Steuern bezahlen. Die Höhe der Lohnsteuer wird jedes Jahr entsprechend der Lohnsteuerklasse und der Freibeträge anhand der Lohnsteuertabelle ermittelt. 

Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer arbeiten oft ebenfalls in einem Angestelltenverhältnis für das Unternehmen. Aus diesem Grund unterliegen sie der regulären Besteuerung für Arbeitnehmer:innen und müssen entsprechend der Lohnsteuertabelle Abgaben leisten. Da hier die Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht, interessiert sich das Finanzamt besonders für die Gehälter der Gesellschafter-Geschäftsführer.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt dann vor, wenn sich Gesellschafter:innen zulasten des Unternehmens bereichern und dies nicht auf einem Gewinnverteilungsbeschluss des Unternehmens beruht. Dieses selbst ausgezahlte, zusätzliche Gehalt würde dann an der Körperschafts- und Gewerbesteuer vorbeigeschoben und lediglich anhand des persönlichen Steuersatzes versteuert werden. Sollte das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung feststellen, drohen zusätzliche Steuerzahlungen auf Einkünfte aus dem Kapitalvermögen.

Selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer

Neben dem regulären Besteuerungsmodell können Selbstständige ihr aktuelles Gehalt über eine Rechnung mit Umsatzsteuer vom Unternehmen abrechnen. In diesem Fall muss Einkommensteuer entsprechend der individuellen Steuermerkmale und unter Umständen Gewerbesteuer gezahlt werden. 

Finanzamt mit besonderem Interesse an Gehältern von Geschäftsführern

Die Gehaltsabrechnungen von Geschäftsführern unterliegen im wesentlichen einer normalen Arbeitnehmer-Besteuerung. Da es unter bestimmten Voraussetzungen allerdings Möglichkeiten zur Umgehung einer offenen Gewinnausschüttung kommen kann, überprüft das Finanzamt regelmäßig die Buchhaltung von Geschäftsführungen, wenn diese gleichzeitig Anteilseigner:innen sind. Denn so sollen unrechtmäßige Einsparungen von Steuern vermieden und eine faire Verteilung der Gewinne gesichert werden.  

Gesellschaftertreffen Unternehmensleitung Besprechung



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