Was ist die Beitragsbemessungsgrenze und wie hoch ist sie?

Die Leistungen innerhalb des Sozialstaates basieren auf den Abgaben, die Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Monat leisten. Dabei wird anhand eines bestimmten Prozentsatzes ein Teil des Bruttogehalts abgezogen und in die entsprechende Kasse im Sozialsystem eingezahlt. Damit dieses System möglichst fair bleibt, existieren eine Reihe von Regelungen, die regelmäßig entsprechend neuer Änderungen angepasst werden.  Eine dieser Regelungen betrifft die Beitragsbemessungsgrenze. In diesem Artikel lesen Sie warum eine Beitragsbemessungsgrenze notwendig ist und weshalb sie jedes Jahr aktualisiert werden muss.

Die Leistungen innerhalb des Sozialstaates basieren auf den Abgaben, die Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Monat leisten. Dabei wird anhand eines bestimmten Prozentsatzes ein Teil des Bruttogehalts abgezogen und in die entsprechende Kasse im Sozialsystem eingezahlt. Damit dieses System möglichst fair bleibt, existieren eine Reihe von Regelungen, die regelmäßig entsprechend neuer Änderungen angepasst werden. 

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten von ihrem Bruttogehalt automatisch eine Reihe Abgaben. Diese lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Steuerabgaben und Sozialabgaben. Diese Abgaben erfolgen prozentual vom Bruttogehalt, wobei der Prozentsatz für die Steuerabgaben konstant bleibt und sich auf das gesamte Bruttogehalt bezieht. 

Die Sozialabgaben werden mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Das bedeutet, dass bis zu einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts Beiträge erhoben werden. Für den Anteil, der oberhalb dieser Grenze liegt müssen dementsprechend keine Beiträge gezahlt werden. Dabei gibt es jeweils eine Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung und eine für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst und jedes Jahr mit Wirkung zum 01. Januar per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Absprache mit dem Bundesrat neu festgelegt. 

Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung 

In dieser Tabelle finden Sie die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum von 2018 - 2020. 

Beitragsbemessungsgrenzen Ost West Tabelle

Knappschaftliche Rentenversicherung

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Seeschifffahrt, bei der Deutschen Bahn oder im Bergbau rentenversicherungspflichtig tätig sind, werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreut. Die Beitragsbemessungsgrenze ist hier etwas höher angesetzt.

Beitragsbemessungsgrenze Tabelle

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, ebenfalls für den Zeitraum von 2018 - 2020. In diesem Fall gilt in Ost- und Westdeutschland die gleiche Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenze Tabelle

Vorausplanung ist möglich

Da die Abzüge Ihrer Beiträge gemäß der Beitragsbemessungsgrenze automatisch erfolgen, müssen Sie nicht jeden Monat selbst nachrechnen. Dennoch kann es sinnvoll sein zu Beginn des Jahres die neue Beitragsbemessungsgrenze nachzuschlagen. So können Sie die voraussichtlich zu leistenden Abgaben in Ihre Finanzplanung miteinbeziehen. 

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