Was gilt bei Krankmeldungen von Arbeitnehmern?

In jedem Unternehmen kommt es vor, dass Mitarbeiter:innen erkranken und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen können. Besonders in der kalten Jahreshälfte können diese Krankheitsfälle durchaus länger ausfallen. Doch wie lange müssen Unternehmen in einem solchen Fall weiterhin Lohn bzw. Gehalt auszahlen? In diesem Artikel lesen Sie die wichtigsten Regelungen zur Entgeltfortzahlung in Krankheitsfällen, was zu tun ist, wenn die Kinder Ihrer Mitarbeiter*innen erkranken und wo Sie genauere Informationen zu diesem Thema finden. 

In jedem Unternehmen kommt es vor, dass Mitarbeiter:innen erkranken und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen können. Besonders in der kalten Jahreshälfte können diese Krankheitsfälle durchaus länger ausfallen. Doch wie lange müssen Unternehmen in einem solchen Fall weiterhin Lohn bzw. Gehalt auszahlen?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitgeber:in haben, wenn sich eine:r Ihrer Mitarbeiter*innen krankmeldet. Dort ist für beide Seiten genau festgelegt, wie bei einem Krankheitsfall vorzugehen ist bzw. was Sie voneinander erwarten können. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzes ist der Schutz von Arbeitnehmer:innen durch die Fortzahlung des Lohns bzw. Gehalts an Feiertagen und im Krankheitsfall.

Welche Regeln gibt es bei der Lohnfortzahlung?

Für Arbeitnehmer*innen besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein solcher Anspruch erhoben werden kann, ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt. Die in diesem Gesetz festgelegten Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen.

Schuldfrage

Zunächst muss geklärt werden, ob Ihr*e Mitarbeiter*in die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. Wenn dies der Fall ist, besteht kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Hierbei muss allerdings immer der konkrete Fall betrachtet und individuell entschieden werden, da keine allgemeingültigen Regelung dafür existiert.

Dauer der Krankschreibung 

Bis zu 6 Wochen müssen Sie als Arbeitgeber*in den Lohn Ihrer erkrankten Mitarbeiter*innen fortzahlen. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen.

Was passiert bei einer Folgeerkankung?

Wird Ihr*e Angestellte*r infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, sind Sie nur unter folgenden Voraussetzungen zur Lohnfortzahlung verpflichtet:

Anspruch erst nach 4 Wochen 

Das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen lang ohne Unterbrechungen bestehen, damit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Vorher sind Sie als Arbeitgeber*in nicht dazu verpflichtet bei einer Erkrankung weiterhin den Lohn bzw. das Gehalt zu zahlen.

Was ist, wenn Kinder der Mitarbeiter erkranken? 

Für den Fall, dass Kinder von Mitarbeiter*innen aufgrund einer Krankheit nicht in die Kita oder Schule gehen können, gibt es ebenfalls gesetzliche Regelungen

Kinderkrankentage

Bei Kindern unter zwölf Jahren haben berufstätige Eltern grundsätzlich die Möglichkeit, für die Pflege des kranken Kindes bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. 

Wann besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Arbeitnehmer, deren Anspruch auf bezahlte Freistellung arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen oder bereits ausgeschöpft ist, haben die Möglichkeit sich nach § 45 SGB V unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. In diesem Fall erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer das sogenannte Kinderkrankengeld als Lohnersatz direkt von ihrer Krankenkasse.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes und gilt ab dem Tag der Antragstellung. Von dem Bruttobetrag werden die üblichen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von der Krankenkasse vor der Auszahlung abgezogen. Häufig ist der Anspruch auf eine bezahlte Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes durch eine tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen. Ist dies der Fall, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld als Lohnersatz. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn:

Klare Kommunikation fördert die Genesung

Schaffen Sie Klarheit darüber, in welchen Fällen Ihre Mitarbeiter*innen welchen Anspruch haben und wo im Unternehmen sie sich genauer informieren können. Damit fördern Sie eine schnellere Genesung, denn die erkrankten Personen können ihre Energie voll und ganz auf das Gesundwerden konzentrieren.

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