Diese Vorteile bringt die Nutzung von Elektromobilität für Ihr Unternehmen

Die aktuellen Diskussionen zum Klimawandel beschäftigen die Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts prolytics im Auftrag des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), plant jede:r Zehnte:r die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Ein grundsätzliches Interesse am Thema der Elektromobilität hatten rund 53 Prozent der Befragten. Damit sind die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren weiter angestiegen. Sie zeigen, dass die Bürger:innen den Klimaschutz anerkennen und Maßnahmen, welche diesen unterstützen, begrüßen. Der Gesetzgeber fördert die Bereitschaft unter anderem mit Steuererleichterungen für die Anschaffung eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeuges.  In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Gesetzgeber die Nutzung von Elektromobilität von Unternehmen unterstützt und wie Sie diese Förderungen an Ihre Beschäftigten weitergeben können.  

Die aktuellen Diskussionen zum Klimawandel beschäftigen die Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts prolytics im Auftrag des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), plant jede:r Zehnte:r die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Ein grundsätzliches Interesse am Thema der Elektromobilität hatten rund 53 Prozent der Befragten. Damit sind die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren weiter angestiegen. Sie zeigen, dass die Bürger:innen den Klimaschutz anerkennen und Maßnahmen, welche diesen unterstützen, begrüßen. Der Gesetzgeber fördert die Bereitschaft unter anderem mit Steuererleichterungen für die Anschaffung eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeuges. 

Was gilt für das Aufladen am Arbeitsplatz?

Um die Klimaziele zu erreichen, ist eine Neuausrichtung des Straßenverkehrs nicht zu vermeiden. Langfristig sollen traditionelle Automobile zunächst mit Hybridautos und letztlich mit vollständig elektronisch angetriebenen Fahrzeugen ersetzt werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dieses Ziel zu erreichen, ist das ausreichende Vorhandensein entsprechender Ladepunkte. Heute stehen für Elektrofahrzeuge bereits rund 30.000 solcher Ladestationen zur Verfügung, die Tendenz steigt. 

Steuerfreies Aufladen der dienstlichen Hybrid- und Elektrofahrzeuge

Hybrid- bzw. Elektrofahrzeughalter:innen erhalten Unterstützung in einer weiteren Form: Das kostenlose bzw. verbilligte Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bzw. Gehalt gewährt wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Firmen- oder Privatfahrzeug handelt. Im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung für Firmenwagen wird der vom Unternehmen gestellte Ladestrom durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts abgegolten. Beschäftigte, welche die Nutzung ihres Dienstfahrzeuges mit einem Fahrtenbuch dokumentieren, werden durch die Herausnahme der Ladestromkosten in die Begünstigung mit einbezogen. 

Konkret heißt es dazu im Schreiben des Bundesfinanzministeriums, dass diese Förderung das Aufladen von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen des Beschäftigten im arbeitgebenden Betrieb betrifft. Eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag oder die Anzahl der begünstigten Fahrzeuge gibt es hierbei nicht. Weiterhin gilt dies für alle ortsfesten betrieblichen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitgeber in Verbindung stehenden Unternehmen. Zuletzt wurde diese Regelung bis einschließlich 2030 verlängert. 

Welche Förderungen gibt es für eine Ladevorrichtung zu Hause?

Aufgrund der aktuellen Schutzmaßnahmen bezüglich des Coronavirus haben viele Beschäftigte zurzeit nicht die Möglichkeit, regelmäßig zum Arbeitsplatz zu fahren, um dort ihr Fahrzeug aufzuladen. Aus diesem Grund stellen einige Unternehmen mobile Ladestationen für den Aufbau zu Hause zur Verfügung. 

Das Bundesfinanzministerium schreibt hierzu, dass der Begriff der Ladevorrichtung das Zubehör sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen mit einschließt. Dazu zählen etwa der Aufbau, die Installation und Inbetriebnahme der Ladestation, die Wartung und die notwendigen Vorarbeiten, wie zum Beispiel entsprechende Kabelverlegungen. 

Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn die Ladevorrichtung weiterhin im Besitz des Beschäftigungsbetriebs bleibt. Geldwerte Vorteile, die bei der Vergabe einer Ladevorrichtung bzw. Zuschüssen zu den Aufwendungen der Beschäftigten entstehen, können gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG von dem:r Arbeitgeber:in pauschal mit 25 Prozent erhoben werden. Als Bemessungsgrundlage können die Aufwendungen des:r Arbeitgeber:in für den Erwerb der Ladevorrichtung einschließlich der Umsatzsteuer verwendet werden. 

Entscheidend ist hierbei ebenfalls, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bzw. Gehalt erbracht werden. Die Steuerbefreiung sowie die Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung sind vom Gesetzgeber ebenfalls bis einschließlich 2030 verlängert worden. 

Pauschaler Auslagenersatz beim privaten Aufladen von dienstlichen Elektrofahrzeugen

Stellen Unternehmen ihren Beschäftigten elektrische Dienstwagen zur Verfügung, die zusätzlich privat gefahren werden dürfen, ist es üblich, die Nutzung mit einem Fahrtenbuch entsprechend zu dokumentieren. Dazu zählt ein regelmäßiger Einzelnachweis der Kosten, idealerweise mit jeweils einem privatem und einem dienstlichen Stromzähler. In der Regel sollen sich die Aufzeichnungen auf einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum beziehen, üblicherweise beläuft sich dieser auf drei Monate.

Dieser Vorgang ist jedoch mit einem hohen Arbeitsaufwand sowie zusätzlichen Kosten für den bzw. die Arbeitnehmer:in verbunden. Aus diesem Grund bietet das Bundesfinanzministerium die Nutzung monatlicher Pauschalbeträge an.

Beginnend 2021 gelten zunächst bis 2030 diese Pauschalen: 

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

Als zusätzliche Lademöglichkeit gelten hierbei alle zum unentgeltlichen oder verbilligten Aufladen des Dienstwagens geeigneten Stromanschlüsse an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des arbeitgebenden Unternehmens. Diese Regelung schließt ebenfalls vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Stromtankkarten mit ein.

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten. Für die Beschäftigten bietet es sich dennoch an, die Stromkosten für die jeweiligen Monate aufzuzeichnen. Denn sollten die tatsächlichen Kosten die Pauschalen überschreiten, kann der bzw. die Arbeitgeber:in diese auf Grundlage der Kostennachweise den vollen Betrag als steuerfreien Auslagenersatz erstatten. 

Sparsam und sauber der Zukunft entgegen

Derzeit sind in Deutschland rund 300.000 Elektrofahrzeuge gemeldet. Davon werden mehr als 85 Prozent entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgeladen. Mit der Förderung von dienstlichen Elektro- und Hybridfahrzeugen wird für Unternehmen ein Anreiz geschaffen, weiterhin auf die klimafreundliche Alternative zu herkömmlichen benzinbetriebenen Automobilen zu setzen. Das Angebot umweltfreundlicher Dienstwagen ist nicht zuletzt ein gutes Argument, um neue Mitarbeiter:innen von sich zu überzeugen und sich somit ein Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu schaffen.

Ladestation Elektrofahrzeuge



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