Arbeiten im Homeoffice: Wann geht es wieder zurück ins Büro?

Der Umzug des Arbeitsplatzes vom Büro ins Homeoffice trat bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr plötzlich ein und brachte einiges an Unsicherheiten und Unannehmlichkeiten mit sich. Mittlerweile hat sich die Situation etwas entspannt und einige Arbeitgeber fangen an, ihre Beschäftigten zurückzuholen. Das Robert-Koch-Institut warnt aber dennoch, dass es zu früh sei, von einer Zeit “nach” Corona zu sprechen und empfiehlt, sich am Arbeitsplatz weiterhin an die Schutzvorkehrungen zu halten.

Der Umzug des Arbeitsplatzes vom Büro ins Homeoffice trat bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr plötzlich ein und brachte einiges an Unsicherheiten und Unannehmlichkeiten mit sich. Mittlerweile hat sich die Situation etwas entspannt und einige Arbeitgeber fangen an, ihre Beschäftigten zurückzuholen. Das Robert-Koch-Institut warnt aber dennoch, dass es zu früh sei, von einer Zeit “nach” Corona zu sprechen und empfiehlt, sich am Arbeitsplatz weiterhin an die Schutzvorkehrungen zu halten.

Wann geht es wieder zurück ins Büro?

Eine konkrete Regelung dazu, wann das Ende der Zeit im Homeoffice erreicht ist, gibt es nicht. Dies ist von Job zu Job unterschiedlich und hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen haben. Wenn die Arbeit im Homeoffice nur sporadisch festgelegt wurde, kann sie kurzfristig wieder beendet werden. Wurde die Tätigkeit aber generell ins Homeoffice verlagert oder es wurden Ihnen feste Arbeitstage im Homeoffice gestattet, ist die rechtliche Situation ein wenig anders. Für den Fall, dass Sie individuell mit Ihrem Chef ausgehandelt haben, für eine bestimmte Zeit im Homeoffice zu arbeiten, gilt ausschließlich das, was Sie vereinbart haben. Anders sieht es aus, wenn mehrere Beschäftigte bzw. die ganze Belegschaft ins Homeoffice geschickt wurde. 

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte, dass in einem solchen Fall eine Beendigung der Arbeitstätigkeit im Homeoffice nicht ohne Weiteres möglich ist. Hier muss der Arbeitgeber unter Zustimmung des Betriebsrats eine Entscheidung im Sinne der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen. Wie lange die Arbeit im Homeoffice noch verbindlich ist, hängt demnach von Ihren Absprachen, Vertragsvereinbarungen und der Art Ihrer Beschäftigung ab. Generell lassen sich bestimmte Jobs besser im Homeoffice ausführen als andere.

Wer regelt die Arbeit im Homeoffice?

Neben den vertraglich vereinbarten Regelungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gilt im Homeoffice das Arbeitszeitgesetz. Sie müssen daher auch zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen sowie das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Dasselbe gilt für den Arbeitsschutz. Hier muss der Arbeitgeber ebenso geltende Regelungen einhalten und den Arbeitsschutz gewährleisten. Es besteht keine Kontrollpflicht, aber eine genaue Befragung der Umstände und eventuelle Unterweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wo gibt es zuverlässige Informationen? 


Gerade, weil die Lage oft unklar und abhängig von Ihrer persönlichen Situation ist, ist es wichtig, dass Sie sich regelmäßig informieren. Hierfür stellen die Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und ver.di ständig aktualisierte Informationen bereit. 
Es gibt wenige allgemeingültige Antworten auf diese Fragen, weil diese Situation relativ unbekannt ist. Für zukünftige Fälle wird momentan an Gesetzen gearbeitet, die die Arbeit im Homeoffice besser regeln und den Beschäftigten mehr Rechte geben.

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